Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Kann der Unterhalt bei Kurzarbeitergeld einfach gekürzt werden?
Kurzfristige Einkommenseinbußen rechtfertigen grundsätzlich keine Kürzung des Unterhalts. Unter Umständen muss der Barunterhalt — insbesondere beim Kindesunterhalt — aus Ersparnissen aufgebracht werden. Dauert die Einkommenseinbuße längere Zeit oder wird der Selbstbehalt unterschritten, ist eine Anpassung der Unterhaltshöhe oder gar eine Aussetzung der Unterhaltszahlung möglich. Ggf. ist eine Abänderungsklage für eine Neuberechnung eines Unterhaltstitels bei wesentlichen Einkommenseinbußen über mehrere Monate erforderlich. Da die Kurzarbeit zunächst bis zum 31.12.2020 befristet sein soll, würde sich das Kurzarbeitergeld nur für einen Zeitraum von höchstens neun Monaten auswirken. Ob dies ausreicht, eine Abänderungsklage nachhaltig zu begründen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Unterhaltsberechtigte sollte vorher auf jeden Fall informiert werden.
Kann der Unterhalt bei einer Kündigung eingestellt werden?
Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Auf jeden Fall sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Dabei ist auch zu beachten, dass beim Kindesunterhalt eine Kündigung auch die Absenkung des Selbstbehalts von 1.160,00 € auf 960,00 € monatlich zur Folge hat.
Können zurzeit überhaupt Scheidungsverfahren eingeleitet werden?
Zwar ist der Gerichtsbetrieb derzeit eingeschränkt, die Einleitung der Verfahren sind hiervon aber nicht betroffen. Im Hinblick auf die Vermögensauseinandersetzung oder der Zahlung von Unterhalt kann es unter Umständen sogar empfehlenswert sein, das Verfahren gerade jetzt einzuleiten.
Sind Beratungen bei der Familienabteilung von BSKP derzeit überhaupt möglich?
Der Kanzleibetrieb läuft unter Beachtung sämtlicher Sicherheitsvorgaben weiter. Sowohl Beratungen in der Kanzlei als auch Telefontermine sind möglich.
weitere Nachrichten …