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RAT VOM FACH­AN­WALT: UNTER­HALT, TREN­NUNG UND SCHEI­DUNG IN ZEI­TEN DER CORONA-KRISE

* Familien- und Erbrecht Ratgeber

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

Kann der Unter­halt bei Kurz­ar­bei­ter­geld ein­fach gekürzt werden?

Kurz­fris­ti­ge Ein­kom­mens­ein­bu­ßen recht­fer­ti­gen grund­sätz­lich kei­ne Kür­zung des Unter­halts. Unter Umstän­den muss der Bar­un­ter­halt — ins­be­son­de­re beim Kin­des­un­ter­halt — aus Erspar­nis­sen auf­ge­bracht wer­den. Dau­ert die Ein­kom­mens­ein­bu­ße län­ge­re Zeit oder wird der Selbst­be­halt unter­schrit­ten, ist eine Anpas­sung der Unter­halts­hö­he oder gar eine Aus­set­zung der Unter­halts­zah­lung mög­lich. Ggf. ist eine Abän­de­rungs­kla­ge für eine Neu­be­rech­nung eines Unter­halts­ti­tels bei wesent­li­chen Ein­kom­mens­ein­bu­ßen über meh­re­re Mona­te erfor­der­lich. Da die Kurz­ar­beit zunächst bis zum 31.12.2020 befris­tet sein soll, wür­de sich das Kurz­ar­bei­ter­geld nur für einen Zeit­raum von höchs­tens neun Mona­ten aus­wir­ken. Ob dies aus­reicht, eine Abän­de­rungs­kla­ge nach­hal­tig zu begrün­den, lässt sich pau­schal nicht beant­wor­ten. Der Unter­halts­be­rech­tig­te soll­te vor­her auf jeden Fall infor­miert werden.

Kann der Unter­halt bei einer Kün­di­gung ein­ge­stellt werden?

Dies ist eine Fra­ge des Ein­zel­falls. Auf jeden Fall soll­te der Unter­halt neu berech­net wer­den. Dabei ist auch zu beach­ten, dass beim Kin­des­un­ter­halt eine Kün­di­gung auch die Absen­kung des Selbst­be­halts von 1.160,00 € auf 960,00 € monat­lich zur Fol­ge hat.

Kön­nen zur­zeit über­haupt Schei­dungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden?

Zwar ist der Gerichts­be­trieb der­zeit ein­ge­schränkt, die Ein­lei­tung der Ver­fah­ren sind hier­von aber nicht betrof­fen. Im Hin­blick auf die Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung oder der Zah­lung von Unter­halt kann es unter Umstän­den sogar emp­feh­lens­wert sein, das Ver­fah­ren gera­de jetzt einzuleiten.

Sind Bera­tun­gen bei der Fami­li­en­ab­tei­lung von BSKP der­zeit über­haupt möglich?

Der Kanz­lei­be­trieb läuft unter Beach­tung sämt­li­cher Sicher­heits­vor­ga­ben wei­ter. Sowohl Bera­tun­gen in der Kanz­lei als auch Tele­fon­ter­mi­ne sind möglich.

 

 

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