Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und seit 2020 gehört die Kanzlei BSKP zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland in den Rechtsgebieten Erb- und Familienrecht laut Stern und Capital) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Wir sind in 2. Ehe verheiratet. Jeder hat aus 1. Ehe Kinder. Ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. In Patchwork-Konstellationen funktioniert dies meist nicht so problemlos, weil es vom Zufall abhängig ist, welcher der Ehepartner zuerst verstirbt. Nur die leiblichen Kinder haben jedoch Erb- und Pflichtteilsrechte. Bei der Testamentsgestaltung muss daher unter Beachtung des individuellen Vermögens genau geprüft werden, was durch die Erblasser gewollt ist und wie dies erreicht werden kann.
Muss ich zu einem Notar, um ein wirksames Testament zu errichten?
Nein, da das handschriftliche Testament dem notariellen Testament gleichwertig ist. Sie können das Testament allein erstellen, sofern es insgesamt handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist.
Muss ein handschriftliches Testament an einem bestimmten Ort aufbewahrt werden?
Nein. Die Verwahrung seines eigenhändigen Testaments ist dem Erblasser nicht vorgeschrieben. Er kann sein Testament an jedem beliebigen Ort aufbewahren. Allerdings sollte es gefunden werden. Insofern sollten die künftigen Erben über den Aufbewahrungsort informiert werden. Praktisch sinnvoll ist oft auch die Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht.
Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Die Vorsorgevollmacht dient der Absicherung, sofern man zu Lebzeiten selbst nicht mehr handeln kann. Durch die Vorsorgevollmacht kann bei Handlungsunfähigkeit die somit notwendige Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermieden werden. Sie selbst bestimmen also, welche Person Ihres Vertrauens als Ihr Vertreter handeln soll.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere praktische Tipps werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Richtig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ am 12.10.2021, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP mit begrenzter Teilnehmerzahl (3G-Regel) beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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