Wissenswerte Urteile und Gesetzesänderungen aus dem Arbeitsrecht in 2018
Das Jahr 2018 mit vielen interessanten und überraschenden Urteilen im Arbeitsrecht neigt sich dem Ende.
Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern wurden durch aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofes gestärkt.
Am 06.11.2018 wurde entschieden, dass der Anspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub auf seine Erben übergehen kann. Die Erben können vom ehemaligen Arbeitgeber Geld für nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.
Am gleichen Tag urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitnehmer den Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Der Urlaubsanspruch verfällt nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seinen Angestellten aufgeklärt und in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen.
Auch diese Entscheidungen zeigen, wie wichtig für Arbeitgeber eine sinnvolle Vertragsgestaltung ist: Gewährt der Arbeitgeber über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus weiteren Urlaub, so ist dieser Mehrurlaub nicht automatisch geschützt. Fehlt jedoch eine abweichende Regelung hierzu im Arbeitsvertrag, wird der Mehrurlaub ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaub behandelt.
Am 21.02.2018 urteilte der Europäische Gerichtshof zur Rufbereitschaft und entschied, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er verpflichtet ist, einem Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als Arbeitszeit anzusehen ist.
Das Bundesverfassungsgericht kippte mit Beschluss vom 06.06.2018 die bisherige Rechtsprechung und entschied, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht möglich ist, wenn der Mitarbeiter bereits zuvor im Unternehmen beschäftigt war.
Gute Nachrichten für Arbeitgeber verkündete das Bundesarbeitsgericht am 25.09.2018 (Az. 8 AZR 26/18): Die Verzugspauschale von 40,00 EUR pro Monat im Arbeitsverhältnis muss bei verspäteter Lohnzahlung nicht geleistet werden.
Sie sind herzlich zu dem kostenfreien Vortrag “Aktuelles im Arbeitsrecht” von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Mittwoch, 28.11.2018, 18 Uhr bei BSKP in Dresden eingeladen. In dieser Veranstaltung werden Sie praxisnah über die wichtigsten Entwicklungen des Arbeitsrechts im Jahr 2018 informiert. Um bestens vorbereitet zu sein, bitten wir um vorherige Anmeldung:
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