Urlaubsrecht: Das müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter wissen
Im Zusammenhang mit dem Urlaub stellen sich Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder komplexe Fragen und die Grundsätze ändern sich ständig durch die aktuelle Rechtsprechung.
Urlaubsumfang: Jeder Arbeitnehmer – auch Minijobber – hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 24 Werktagen basierend auf einer 6‑Tage-Woche. Gerechnet auf eine 5‑Tage-Woche ergibt sich ein Anspruch auf 20 Werktage Erholungsurlaub im Jahr. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst sechs Monate nach der Arbeitsaufnahme. Vor Ablauf dieser Wartezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Urlaubszeitpunkt: Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers haben in der Regel Vorrang. Im Wesentlichen bestimmt also der Arbeitnehmer, wann der Urlaub genommen wird, auch wenn der Arbeitgeber den Urlaub formal festlegt. Nur bei dringenden betrieblichen Interessen oder sozial vorzugswürdigen Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers widersprechen. Vorsicht: Ein Arbeitnehmer darf sich nicht selbst beurlauben! Geht er ohne Genehmigung des Urlaubs durch den Arbeitgeber in den Urlaub, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte, sogar fristlose, Kündigung sein.
Urlaubsdauer: Wegen des Urlaubszwecks der Erholung ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Auch wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub tageweise und gestückelt nehmen möchte, muss aber wenigstens einer der Urlaubsteile zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Urlaubsverfall: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, ansonsten verfällt er. Nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist und deshalb seinen Urlaub nicht mehr im abgelaufenen Kalenderjahr nehmen konnte, kann der Resturlaub in die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen werden.
Der kostenfreie Vortrag “Aktuelles zum Urlaubsrecht” von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 07.06.2018 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP Dresden (Fetscherstraße 29, 01307 Dresden) erläutert Ihnen, was Sie zum Urlaubsrecht unbedingt wissen sollten.
Um bestens vorbereitet zu sein, bitten wir um vorherige Anmeldung
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