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Die Phan­tom­lohn­fal­le bei der Betriebsprüfung

Der sog. „Phan­tom­lohn“ spielt in der Betriebs­prü­fung der Ren­ten­ver­si­che­rung eine erheb­li­che Rol­le und kann für Arbeit­ge­ber zu hohen Nach­for­de­run­gen von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen sowie Säum­nis­zu­schlä­gen führen.

In der Sozi­al­ver­si­che­rung gilt das Ent­ste­hungs­prin­zip: Die Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung müs­sen nicht nur aus dem tat­säch­lich gezahl­ten Lohn, son­dern aus dem Arbeits­ent­gelt berech­net wer­den, auf das der Arbeit­neh­mer einen Anspruch hät­te. Zahlt der Arbeit­ge­ber ein gerin­ge­res Ent­gelt, wer­den die Bei­trä­ge trotz­dem aus dem Ent­gelt berech­net, auf das der Arbeit­neh­mer einen Anspruch hat. Die häu­figs­ten Phan­tom­lohn­fal­len, in die Arbeit­ge­ber momen­tan tap­pen, sind u. a. Folgende:

  • zu gerin­ge Urlaubs­ent­gel­te: Jeder Arbeit­neh­mer – auch der Mini­job­ber – hat Anspruch auf einen ver­trag­li­chen, min­des­tens den gesetz­li­chen, Urlaub. Wäh­rend des Urlaubs wird an den Arbeit­neh­mer das Urlaubs­ent­gelt, berech­net aus dem durch­schnitt­li­chen Arbeits­ver­dienst der letz­ten 13 Wochen vor Urlaubs­be­ginn, gezahlt. Zum Arbeits­ver­dienst gehö­ren auch bspw. Zula­gen (Schmutz‑, Gefahren‑, Nacht­zu­schlä­ge) mit Bezug zur Arbeits­leis­tung sowie Ver­gü­tun­gen für Bereit­schafts­dienst und Rufbereitschaft.
  • Ent­gelt­fort­zah­lung bei Krank­heit und Fei­er­ta­gen: Arbeit­neh­mer haben im Krank­heits­fall Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung in Höhe des Gehalts, wel­ches sie bei “tat­säch­li­cher Arbeits­leis­tung” erhal­ten hät­ten. Auch hier sind bspw. Zuschlä­ge für Sonn‑, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit wei­ter­zu­zah­len, wenn die­se ansons­ten bei Arbeits­leis­tung ange­fal­len wären.
  • Min­dest­lohn: Wel­che Ent­gelt­be­stand­tei­le dem Brut­to­lohn je Zeit­stun­de nach dem MiLoG zuzu­ord­nen sind oder nicht, ist im Ein­zel­fall schwer zu beur­tei­len. Die zutref­fen­de Ein­ord­nung von auf den Min­dest­lohn anre­chen­ba­rer Leis­tun­gen ist dadurch beson­ders risikoreich!

Der kos­ten­freie Vor­trag “Wenn die Phan­tom­lohn­fal­le zuschnappt – Bei­trags­ri­si­ken in der Sozi­al­ver­si­che­rung” von Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß am Don­ners­tag, 30.08.2018 um 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP in Dres­den erläu­tert Ihnen die Risi­ken einer Betriebs­prü­fung und hilft Ihnen, die Phan­tom­lohn­fal­le zu ver­mei­den. Um bes­tens vor­be­rei­tet zu sein, bit­ten wir um vor­he­ri­ge Anmeldung:

  • per Tele­fon unter 0351/318900,
  • per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder
  • per Anmel­de­for­mu­lar über unse­re Web­sei­te (sie­he unten).
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Wenn die Phantomlohnfalle zuschnappt – Beitragsrisiken in der Sozialversicherung


Referent: Rechtsanwalt Christian Rothfuß
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Donnerstag, 30.08.2018, 18 Uhr
Kanzlei BSKP, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden