Neuregelungen des Beschäftigten-Datenschutzes
Ab 25.05.2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und ergänzend tritt in Deutschland die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Kernstück des künftigen Beschäftigtendatenschutzes ist der neue § 26 BDSG mit der Überschrift „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“.
Der Beschäftigtendatenschutz beginnt bereits im Bewerbungsverfahren und wirkt sich auf die Fragerechte des Arbeitgebers genauso aus wie auf sog. Backgroundchecks oder Nachforschungen über die Kanäle des Social Media. Im laufenden Arbeitsverhältnis werden künftig die Themen der Mitarbeiterüberwachung oder Videoüberwachung (bspw. durch Einsatz von Ortungssystemen), die private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel (bspw. Internet und E‑Mail) sowie der Umgang mit Krankheitsdaten u. ä. eine noch größere datenschutzrechtliche Rolle spielen.
Selbst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt der Datenschutz den Arbeitsvertragsparteien weitere Rechte und Pflichten: Arbeitnehmer haben gem. Artikel 20 DS-GVO („Datenübertragbarkeit“) das Recht, Zugriff auf die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Durch das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Artikel 17 DS-GVO können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, vor allem, wenn die personenbezogenen Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr notwendig sind oder die frühere Einwilligung widerrufen wurde oder ein Widerspruchsrecht ausgeübt wurde.
Eine Kenntnis der neuen Vorschriften und eine Sensibilität zum Datenschutz ist unerlässlich: Artikel 83 DS-GVO sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor!
Der kostenfreie Vortrag am Donnerstag, 22.03.2018, 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP Dresden informiert Sie über die neue Rechtslage und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für Beschäftigte anhand praxisnaher Fälle. Um bestens auf die Teilnehmenden vorbereitet zu sein, bitten wir um Ihre Anmeldung
- per Telefon unter 0351/318900,
- per E‑Mail an horn.maria@bskp.de oder
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