Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Auswirkungen für Ihr Unternehmen
Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die einen einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmen für die gesamte Europäische Union bildet.
Welche Änderungen kommen auf wen zu?
Datenschutz ist Chefsache, d. h. die Unternehmensleitung ist für die Einhaltung und Umsetzung der neuen Vorschriften verantwortlich. Eine vollständige Delegation der Verantwortung auf einen Mitarbeiter oder den Datenschutzbeauftragten ist nicht möglich. Es verbleibt in jedem Fall die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl, Unterstützung und Überwachung.
Welche Maßnahmen sind bis zum 25.05.18 umzusetzen?
Die größte Herausforderung stellen die umfangreichen Dokumentationspflichten dar. Nahezu jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, was regelmäßig Tage in Anspruch nehmen wird. Anhand einer Risikobewertung müssen zudem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt, umgesetzt und überwacht werden, um ein angemessenes Schutzniveau zum Zwecke der Daten- und IT-Sicherheit zu gewährleisten.
Was kostet schon ein Datenschutzverstoß?
Der Bußgeldrahmen sowie der Katalog der möglichen Bußgeldtatbestände sind erheblich ausgeweitet worden. Bei Verstößen drohen zukünftig Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Jahresumsatzes.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Änderungen auf Ihr Unternehmen zukommen und welche Maßnahmen von Ihnen bis zum Inkrafttreten der DS-GVO umzusetzen sind.
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