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Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung – Aus­wir­kun­gen für Ihr Unternehmen

Ab dem 25.05.2018 gilt die neue Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO), die einen ein­heit­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Rah­men für die gesam­te Euro­päi­sche Uni­on bildet.

Wel­che Ände­run­gen kom­men auf wen zu?

Daten­schutz ist Chef­sa­che, d. h. die Unter­neh­mens­lei­tung ist für die Ein­hal­tung und Umset­zung der neu­en Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich. Eine voll­stän­di­ge Dele­ga­ti­on der Ver­ant­wor­tung auf einen Mit­ar­bei­ter oder den Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist nicht mög­lich. Es ver­bleibt in jedem Fall die Pflicht zur sorg­fäl­ti­gen Aus­wahl, Unter­stüt­zung und Überwachung.

Wel­che Maß­nah­men sind bis zum 25.05.18 umzusetzen?

Die größ­te Her­aus­for­de­rung stel­len die umfang­rei­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten dar. Nahe­zu jedes Unter­neh­men muss ein Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten erstel­len, was regel­mä­ßig Tage in Anspruch neh­men wird. Anhand einer Risi­ko­be­wer­tung müs­sen zudem geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men fest­ge­legt, umge­setzt und über­wacht wer­den, um ein ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau zum Zwe­cke der Daten- und IT-Sicher­heit zu gewährleisten.

Was kos­tet schon ein Datenschutzverstoß?

Der Buß­geld­rah­men sowie der Kata­log der mög­li­chen Buß­geld­tat­be­stän­de sind erheb­lich aus­ge­wei­tet wor­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen zukünf­tig Buß­gel­der bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des im vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäfts­jahr erziel­ten Jahresumsatzes.

Mit die­ser Ver­an­stal­tung wol­len wir Ihnen auf­zei­gen, wel­che Ände­run­gen auf Ihr Unter­neh­men zukom­men und wel­che Maß­nah­men von Ihnen bis zum Inkraft­tre­ten der DS-GVO umzu­set­zen sind.

Der Inhalt des Newsletter ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Newsletter ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Was ändert sich für Ihr Unternehmen in 2018?


Referent: Rechtsanwalt Carsten Rüger | Rechtsanwalt Steffen Niesel
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für IT-Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz

Mittwoch, 14.03.2018, 18:00 Uhr
Kanzlei BSKP Freiberg (Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg)