Rechtsanwälte für Steuerrecht bei BSKP
Ihre Vorteile unserer Kanzlei
- Kurzfristige Termine und schnelles Handeln
- Rechtssichere Lösungen nach aktuellster Rechtslage und mit wirtschaftlichem Verständnis
- Fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Spezialisten
- Bundesweite Vertretung an 15 Standorten
- Außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
- Strategisch ausgerichtete Prozessvertretung
Unsere Leistungen
Vertragsgestaltung
Betriebsprüfung
Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren
Haftungsbescheid abwehren
Finanzgerichtsverfahren
Steuerliche Antragstellungen
Jahresabschluss, Bilanzierung, Umsatzsteuerberatung
Steuerliche Gutachten & Steuerdeklarationsservice
Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
Gute Vertragswerke basieren nicht nur auf einer umfangreichen Kenntnis der Gesetzes- und Rechtslage, sie berücksichtigen auch steuerliche Aspekte, um Ihnen finanzielle Vorteile zu verschaffen. Wir beraten Sie nicht nur bezüglich der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen. Wir prüfen die Verträge auch hinsichtlich künftiger Steuerlasten, um sie so gering wie möglich zu halten.
Dadurch sind Sie bei der Vertragsgestaltung nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Wir helfen Ihnen und den Vertragsparteien, Steuern zu sparen. Beispiele gibt es genug: Bei Testamenten, Schenkungen oder sonstige Nachfolgeregelungen, prüfen wir vorab, in welche Steuerklassen die Erben fallen und welche Freibeträge ihnen jeweils zustehen bzw. wie sich die Nachfolge auch aus steuerlicher Sicht günstig gestalten lässt. Bei der Auflösung von Arbeitsverträgen beziehungsweise einer Kündigung achten wir darauf, dass Sie Ihre Steuerfreibeträge optimal nutzen. Gleiches gilt für Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge, Mietverträge und für sonstige Verträge.
Es ist unsere Aufgabe, Sie mit höchster Fachkompetenz zu beraten, um auch alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Wir begleiten Sie durch Ihre Betriebsprüfung
Sollten Sie in das Raster der Finanzbehörden gelangen, wird eine Betriebsprüfung sehr wahrscheinlich. Mit der Hilfe und Erfahrungen unserer Steuerkanzlei sind Sie dafür gut gerüstet. Wir begleiten Sie vor und während der Steuerprüfung und geben Ihnen Hilfestellungen und Tipps.
Häufige Gründe für eine Betriebsprüfung sind:
- Ihr Unternehmen gehört zu einer auffälligen Branche, in der Steuerhinterziehung gehäuft vorkommt;
- Bei einem Geschäftspartner, Kunden oder Lieferanten wurde eine Steuerprüfung mit Unregelmäßigkeiten durchgeführt und Ihr Unternehmen wird stichprobenartig mit überprüft;
- Eine zufällige Auswahl durch die Finanzämter. Hier spielt es keine Rolle, dass es in der Vergangenheit keine Beanstandungen und jahrelange pünktliche Steuerzahlungen gab;
- Vermehrte Auslandsgeschäfte (inner- und außereuropäisch); sowie stark schwankende Gewinne können Gründe sein.
Wir begleiten Sie durch Ihre Betriebsprüfung
Wir helfen Ihnen auch bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung. Das beinhaltet eine korrekte Darstellung der Geschäftsvorfälle, Unterlagen und eine vorbildliche Ordnung in Bezug auf Umsatz, Gewinn, Ausgaben sowie Ein- und Ausgangsrechnungen.
Die Zeit vor der Betriebsprüfung durch die Finanzbehörde sollten Sie nutzen. Regelmäßig decken durch Finanzämter angeordnete Betriebsprüfungen einen Prüfungszeitraum von drei Jahren ab. Die Aufbewahrungspflicht von entsprechenden Unterlagen beträgt jedoch bis zu zehn Jahre. Bedenken Sie, dass Betriebsprüfer stets die Originalunterlagen einsehen möchten.
Abschließend kommt es zu einer Schlussbesprechung zwischen Finanzamt und dem geprüften Unternehmer, Gründer, Freiberufler, Gesellschafter oder Geschäftsführer, um streitige Punkte zu klären und aus etwaigen Fehlern für die Zukunft zu lernen.
Wir begleiten Sie in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren
Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gewinnt als eigenständiger Bereich im Strafrecht zunehmend an Bedeutung. Neben der Aufdeckung von Straftaten durch Betriebsprüfungen, spielen im Steuerstrafrecht auch die von Finanz- und Strafverfolgungsbehörden begehrten Steuer-CDs eine Rolle. Eine effektive Schadensbegrenzung, eine erprobte Verteidigungsstrategie sowie das richtige Verhalten im Umgang mit den Finanz- und Ermittlungsbehörden sind die wesentlichen Bausteine für eine erfolgreiche Verfahrensführung. Das beinhaltet auch die Kommunikation mit dem Finanzamt und der Staatsanwaltschaft.
Die wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Themen reichen von Untreue und Korruption über Delikte mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug bis zu Bilanz- und Insolvenzstraftaten.
Hierbei nimmt gerade die Präventivberatung im Steuerstrafrecht einen immer größeren Raum ein. Wir stehen vertrauensvoll an Ihrer Seite, um zu prüfen, ob Sie bereits die Grenze zur strafrechtlichen Relevanz überschritten haben. Wir beraten Sie außerdem über die Möglichkeit einer Selbstanzeige.
Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
Als Geschäftsführer, Gesellschafter oder Vorstand haften Sie nur dann, wenn Sie steuerliche Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben. Beispiele für solche Pflichtverletzungen sind die unrichtige oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung oder die verspätete Abführung von Steuern. Die Inanspruchnahme eines Vertreters neben dem Hauptschuldner (Unternehmen), meist der Vorstand oder Geschäftsführer, erfolgt durch einen Haftungsbescheid. Ist der Haftungstatbestand kraft Gesetzes erfüllt, liegt die Entscheidung über eine Inanspruchnahme des Haftungsschuldners im Ermessen der Finanzbehörde.
Finanzämter müssen gerichtlich nachprüfbar darlegen, warum der Erlass eines Haftungsbescheides geboten ist. Für Geschäftsführer und Vorstände bedeutsam ist insbesondere die in § 69 AO (Abgabenordnung) normierte Haftung des gesetzlichen Vertreters. Ist gegen Sie ein Haftungsbescheid erlassen worden, legen wir für Sie Einspruch nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO ein. Die steuerrechtliche Haftung ist komplex, die detaillierte und spezielle juristische Kenntnisse im Steuerrecht und in anderen Rechtsbereichen – wie dem Gesellschaftsrecht – erfordert. Diese Kenntnisse setzen unsere Fachanwälte für Sie ein.
Wir vertreten Sie in Finanzgerichtsverfahren
Nach Erhalt eines Steuerbescheids können Sie nicht sofort vor dem Finanzgericht klagen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist dem Verfahren vor dem Finanzgericht ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vorgeschaltet, das sog. Einspruchsverfahren. Vom Finanzamt erstellte Steuerbescheide enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch einlegen können.
Ist eine Einigung mit der Finanzbehörde im Rahmen des Einspruchsverfahrens nicht zu erzielen, beraten und begleiten wir Sie nicht nur im Einspruchsverfahren, sondern auch bezüglich der Erfolgsaussichten und Risiken eines Gerichtsverfahrens. Wir prüfen die zutreffende Rechtslage einschließlich der Nachweispflichten und der Beweislast. Erst nach dieser sorgfältigen Prüfung reichen wir Klage vor dem Finanzgericht ein.
Reine Steuerberaterkanzleien ohne anwaltliche Berater stoßen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern oftmals an ihre Grenzen. Grund hierfür ist, dass eine erfolgreiche Prozessführung neben den materiell rechtlichen Kenntnissen des Steuerrechts, einen geübten Umgang mit der Abgabenordnung sowie der Finanzgerichtsordnung erfordern, d.h. gute verfahrensrechtliche Kenntnisse unerlässlich sind. Dies können wir Ihnen uneingeschränkt bieten.
Wir übernehmen die Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten
Wir stellen in steuerlichen Angelegenheiten Anträge für Sie. Das gilt für die Stundung von Steuerschulden, die Verlängerung von Fristen, das Herabsetzen von Vorauszahlungen, die Aussetzung der Vollziehung sowie die anderweitige Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes. Die Herabsetzung von Vorauszahlungen kann beispielsweise mit der Begründung geänderter finanzieller Verhältnisse begründet werden (verringerte Einkünfte). Derartige Anträge zum Aufschub von Zahlungen sind oftmals notwendig, da Einspruchsverfahren und Klage im Steuerrecht keine aufschiebende Wirkung haben.
Das bedeutet, dass Sie vermeintlich rechtswidrige oder fehlerhafte Steuerbescheide zunächst bezahlen müssen. In begründeten Ausnahmefällen können wir für Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen, sodass Sie die Steuerschulden erst einmal nicht zahlen müssen. Gleichzeitig führen wir das Einspruchsverfahren für Sie. Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt und droht Vollstreckung, besteht noch die Möglichkeit einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht zu stellen. Auch hier können wir Sie umfassend begleiten. Dies gilt auch für alle anderen außergerichtlichen und gerichtlichen Formen des vorläufigen Rechtsschutzes im Steuerrecht, um Sie vor der Vollstreckung fehlerhafter beziehungsweise rechtswidriger Steuerbescheide zu schützen.
Jahresabschluss, Bilanzierung, Umsatzsteuerberatung
Wir erstellen Jahresabschlüsse, Bilanzen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und bieten Ihnen eine Umsatzsteuerberatung an. Der Jahresabschluss enthält die Aufstellung über Gewinne und Verluste eines abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Während bei kleineren Unternehmen eine Einkommen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichen kann, müssen mittelständische und große Betriebe einen Jahresabschluss vorlegen. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Bilanz Teil des Jahresabschlusses, die Auskunft gibt über die Kapital- und Vermögensstruktur Ihres Unternehmens. Weitere Bestandteile des Jahresabschlusses hängen von der jeweiligen Rechtsform ab.
Nach § 4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) dürfen Freiberufler sowie Gewerbetreibende, deren jährlicher Umsatz unter 600.000 Euro und Gewinn unter 60.000 Euro liegt, eine EÜR vorlegen, wobei Kapitalgesellschaften wie die GmbH stets bilanzieren müssen.
Unternehmen sehen sich wachsenden Herausforderungen im Umsatzsteuerrecht gegenüber, die mit zunehmenden Kontrollen durch das Finanzamt einhergehen. Um Risiken zu vermeiden und die Prozesse effektiv und günstig zu gestalten, berät unsere Kanzlei Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung auch in allen Fragen des Umsatzsteuerrechts.
Der Nutzen steuerlicher Gutachten und des Steuerdeklarationsservice
Neben der Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erstellen wir auch steuerliche Gutachten. Sie sind eine wertvolle Hilfe, wenn Sie als Unternehmer vor komplexen betrieblichen Entscheidungen stehen. Denn Investitionen, Unternehmensverkäufe oder -käufe haben steuerliche Auswirkungen, deren Risiken und Folgen Sie als Unternehmer kennen sollten.
Aus einem steuerlichen Gutachten lassen sich auch steuerlich optimale Konzepte für den Kauf, den Verkauf, die Gründung, die Umgestaltung und den Betrieb von Unternehmen ableiten. Insoweit erleichtern steuerliche Gutachten die Beurteilung finanzrechtlicher Einzelfragen.
Wir tragen außerdem mit unserem Steuerdeklarationsservice zur Steuervereinfachung bei. Die gilt für Unternehmen und für den privaten Bereich. Hier unterstützen wir Sie bei der Erfüllung ihrer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten. Dazu gehören die entsprechenden Erklärungs-, Aufzeichnungs- und Einbehaltungspflichten sowie Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Nutzen Sie außerdem unsere BSKP-Mittelstandsberatung, die finanzielle und steuerliche Aspekte beleuchtet mit der Möglichkeit, Unternehmensstrukturen neu und effektiver zu organisieren. Unsere Dienstleistungen konzentrieren sich hierbei nicht nur auf das deutsche Steuerrecht, sondern schließen grenzüberschreitende Aspekte (internationales Steuerrecht) mit ein.
Wir helfen Ihnen weiter.
Schildern Sie uns bitte, wenn möglich, kurz Ihr Anliegen. Ihre Informationen werden absolut vertraulich behandelt.
Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen zurück.