Rechtsanwälte für Nachfolge in Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Apotheke
Ihre Vorteile unserer Kanzlei
- Kurzfristige Termine und schnelles Handeln
- Rechtssichere Lösungen mit wirtschaftlichem Verständnis
- Fachübergreifendes Arbeiten dank gebündelter Inhouse-Spezialisten, beispielsweise im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familien- & Erbrecht, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
- Bundesweite Vertretung an 15 Standorten
- Außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation
- Strategisch ausgerichtete Prozessvertretung
Unsere Leistungen
Rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung
Vorsorgevollmacht/Handlungsvollmacht
Praxisverkauf (Übergabeverträge)
Praxisbewertung, Anteilsbewertung
Fachberatung zu familienrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Aspekten (Testament, Erbverträge, Eheverträge, Pflichtteilsverzicht)
Testamentsvollstreckung zur Praxisfortführung
Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit in Gemeinschaftspraxis und MVZ
Praxisnachfolge & Approbation
Unsere Leistungen
- Planung und Durchführung der Praxisnachfolge und Nachfolgersuche
- Rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung
- Vorsorgevollmacht/Handlungsvollmacht
- Praxisverkauf (Übergabeverträge)
- Praxisbewertung, Anteilsbewertung
- Fachberatung zu familienrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Aspekten (Testament, Erbverträge, Eheverträge, Pflichtteilsverzicht)
- Testamentsvollstreckung zur Praxisfortführung
- Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit in Gemeinschaftspraxis und MVZ
- Praxisnachfolge & Approbation
Planung und Durchführung der Praxisnachfolge und Nachfolgersuche
Eine erfolgreiche Praxisnachfolge erfordert eine detaillierte, umfassende und vor allem rechtzeitige Planung, die den Grundstein für einen reibungslosen Übergang legt. Die Suche nach einem passenden Nachfolger gestaltet sich oft als herausfordernd für viele Praxisinhaber.
Durch eine gründliche Planung und kompetente Beratung können jedoch rechtliche Risiken minimiert und steuerliche Vorteile genutzt werden, um einen nahtlosen Übergang der Praxis an den Nachfolger zu gewährleisten.

Rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung
Die rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung im Kontext der Praxisnachfolge erfordern ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkenntnis.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die passende Rechtsform für die Praxis zu wählen. Während eine Einzelpraxis zwar einen unkomplizierten Start ermöglicht, können bei der Nachfolgeplanung jedoch Risiken auftreten, sowohl für Übergeber als auch Übernehmer. Die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform kann in solchen Fällen sinnvoll sein. Ein erfahrener Rechtsanwalt (Fachanwalt) sollte Sie bei der Ausarbeitung von Nachfolge- und Gesellschaftsverträgen unterstützen.
Bei der steuerlichen Optimierung sind insbesondere die Schenkungs- und Erbschaftsteuer, die Ertragssteuer (Einkommensteuer), die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer relevant. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater mit Fachkenntnissen im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen zur Seite, um die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.
Vorsorgevollmacht/Handlungsvollmacht
Die Vorsorgevollmacht oder Handlungsvollmacht stellt sicher, dass die Praxis auch bei Krankheit, Unfall o.ä. kontinuierlich wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Soweit jedoch der medizinische Bereich betroffen ist, muss der Praxisinhaber einen ärztlichen Vertreter bestellen, dessen Person jedoch schon in der Vollmacht benannt werden kann.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer benannten Person, im Namen des Praxisinhabers Entscheidungen zu treffen, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
Im Gegensatz dazu befähigt die Handlungsvollmacht eine andere Person, bestimmte Handlungen im Namen des Inhabers durchzuführen. Der Praxisinhaber kann diese Vollmacht erteilen, damit der potenzielle Nachfolger bereits vor der endgültigen Übernahme wichtige Entscheidungen treffen kann.
Beide Vollmachten gewährleisten die Kontinuität der Praxis, dass wesentliche Entscheidungen im Sinne des Praxisinhabers getroffen werden, selbst wenn der bisherige Inhaber gerade handlungsunfähig ist.
Praxisverkauf (Übergabeverträge)
Die Ausarbeitung von Kauf- und Übergabeverträgen bildet einen zentralen Bestandteil der Praxisnachfolge.
Diese Verträge können verschiedene Aspekte der Praxisübergabe regeln:
- Übertragung von Vermögenswerten
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Weitergabe von Lieferbeziehungen und Verträgen
- Regelung von Arbeitsverhältnissen
- Absicherung des bisherigen Inhabers hinsichtlich möglichen Haftungsrisiken
Übergabeverträge werden individuell angepasst, um die Interessen sowohl des Verkäufers als auch des Käufers zu berücksichtigen.
Es ist entscheidend, dass bei der Erstellung dieser Verträge auch die steuerlichen Aspekte und deren potenzielle Auswirkungen auf die Praxis bzw. den Inhaber berücksichtigt werden.
Daher ist es ratsam, dass erfahrene Fachanwälte die Übergabeverträge entwerfen oder überprüfen, um rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken zu identifizieren und zu vermeiden.
Praxisbewertung, Anteilsbewertung
Die Bewertung einer Praxis oder von Anteilen daran ist nötig, um den Kaufpreis zu bestimmen.
Für gewöhnlich erfolgt die Bewertung anhand eines anerkannten Verfahrens und entsprechender Methoden. Dabei sind Kriterien wie:
- finanziellen Kennzahlen der Praxis,
- zukünftige Ertragspotenziale,
- Umsätze und Gewinne,
- steuerliche Aspekte,
- die Marktpositionierung,
- das Kundenpotenzial und
- die Wettbewerbssituation
zu berücksichtigen.
Durch eine professionelle Bewertung erhält der Praxisinhaber einen realistischen Marktwert seiner Praxis. Es ist deshalb von großer Bedeutung, auf die Expertise und Erfahrung spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater zurückzugreifen.

Fachberatung zu familienrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Aspekten (Testament, Erbverträge, Eheverträge, Pflichtteilsverzicht)
Ein Testament oder Erbvertrag gestattet es dem Praxisinhaber, seine Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Nachfolge und der Vermögensverteilung vorab zu regeln. Damit lassen sich potenzielle Konflikte innerhalb der Familie oder unter den Erben vermeiden.
Eheverträge erlauben es den Ehepartnern, bereits zu Lebzeiten Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich und die Vermögensverteilung im Falle einer Scheidung oder des Ablebens eines Ehepartners zu treffen. Dadurch kann ebenfalls die Praxis geschützt und für die Zukunft abgesichert werden.
Ein Pflichtteilsverzicht der potenziellen Erben kann steuerliche Vorteile ermöglichen und bietet eine größere Flexibilität bei der Gestaltung der Praxisnachfolge.
In diesem Bereich können Sie auf die Expertise unserer Fachanwälte und Steuerberater in Zusammenarbeit mit unseren mehrfach ausgezeichneten Fachanwälten für Familien- und Erbrecht und zertifizierten Testamentsvollstreckern zählen.
Testamentsvollstreckung zur Praxisfortführung
Eine Testamentsvollstreckung zur Praxisfortführung zielt darauf ab, die Fortführung einer Praxis nach dem Ableben des Inhabers durch einen Praxisvertreter sicherzustellen.
Der Erblasser ordnet diese Form der Testamentsvollstreckung in seinem Testament an. Dabei übernimmt ein Testamentsvollstrecker, oft ein zertifizierter Rechtsanwalt, nach dem Tod des Inhabers die Leitung der Praxis. Die Aufgabe besteht darin, einen geordneten Praxisbetrieb sicherzustellen, stets im besten Interesse der Praxis und der Erben handelnd. Dies gilt sowohl für Arztpraxen und Zahnarztpraxen als auch für Apotheken oder andere Heilberufspraxen.
Die Testamentsvollstreckung zur Praxisfortführung erweist sich besonders dann als sinnvoll, wenn keine klare Nachfolgeregelung getroffen wurde oder wenn keine geeigneten Nachfolger vorhanden sind.
Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstreit in Gemeinschaftspraxis und MVZ
Wenn sich Ärzte (Gesellschafter) einer Praxis uneins sind, kann dies schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Bestand der Praxis und deren Nachfolge haben. Schnell kann es zu einem erbitterten Kampf um Rechte und Pflichten zwischen den Ärzten kommen, wobei jeder darauf bedacht ist, die Praxis als seine Einkommensquelle zu erhalten.
Entscheidungen der Gesellschafter werden per Beschlüsse gefällt, die durch Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung erzielt werden.
Bei der Interessenvertretung eines Arztes vertritt ein auf Gesellschafts- und Medizinrecht spezialisierter Anwalt ausschließlich die Interessen und Rechte seines Arztes als Mandanten und agiert als dessen Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Er prüft dabei
- die Einhaltung von Formvorschriften und Fristen,
- Teilnahmerechten und Stimmverboten sowie
- die Anfechtung und Feststellung von Beschlüssen.
Dies gilt insbesondere für Beschlüsse über den Ausschluss eines Gesellschafters, die Abberufung der Geschäftsführung in einer MVZ-GmbH sowie die Zwangseinziehung / Zwangsabtretung von Praxisanteilen.
Praxisnachfolge & Approbation
Die Praxisnachfolge in den Heilberufen wie Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie ist oft eng mit der Frage der Approbation verbunden. Die Approbation ist die behördliche Zulassung zur Ausübung des jeweiligen Heilberufs und stellt somit eine essenzielle Voraussetzung für die Übernahme einer Praxis dar. Bei der Praxisnachfolge ist es daher von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass der potenzielle Nachfolger über eine gültige Approbation verfügt.
Ein angehender Praxisnachfolger muss die rechtlichen Anforderungen für die Erteilung einer Approbation erfüllen, die je nach Land oder Bundesland unterschiedlich sein können. Dies umfasst in der Regel den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Studiums, das Ablegen der erforderlichen Prüfungen sowie gegebenenfalls eine praktische Tätigkeitszeit. Darüber hinaus müssen bestimmte persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei der Planung der Praxisnachfolge, insbesondere wenn der Nachfolger sein Studium im Ausland abgeschlossen oder seine Approbation dort erlangt hat, ist es wichtig, frühzeitig zu klären, ob der potenzielle Nachfolger alle erforderlichen Voraussetzungen für die Erlangung der Approbation erfüllt oder ob gegebenenfalls weitere Schritte erforderlich sind. Dies kann die Planung und Umsetzung zusätzlicher Qualifizierungsmaßnahmen oder die Überprüfung eventueller Hindernisse für die Erteilung der Approbation umfassen.
Praxisnachfolge & Approbation
Darüber hinaus ist es ratsam, rechtliche und behördliche Aspekte im Zusammenhang mit der Approbation im Rahmen der Vertragsverhandlungen und -gestaltungen für die Praxisnachfolge zu berücksichtigen. Dies betrifft regelmäßig den Erhalt und die Übertragung der Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung , um sicherzustellen, dass die Praxisnachfolge reibungslos und rechtlich einwandfrei erfolgt.
Insgesamt ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Approbation und Kassenarztzulassung bei der Praxisnachfolge von elementarer Bedeutung, um rechtliche und berufliche Herausforderungen zu vermeiden und einen erfolgreichen Übergang der Praxis zu gewährleisten. Professionelle rechtliche Beratung kann hierbei unterstützen und dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
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