Hausbesuch von Fachanwältin Cornelia Blank in Dresden & Umgebung: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Testamentsvollstreckung
Ihre Zukunft in sicheren Händen
Wir verstehen, dass die Themen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sensible und persönliche Angelegenheiten sind. Daher bieten wir speziell für Menschen, die nicht zu uns in die Kanzlei kommen können, einen einzigartigen Service: Hausbesuch für Erbrechtsangelegenheiten in Dresden und Umgebung.
Rechtsanwältin Cornelia Blank zeichnet sich nicht nur durch ihre Fachkompetenz, sondern auch durch ihre einfühlsame und verständnisvolle Art aus. Sie nimmt sich persönlich die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten entsprechend geregelt werden – bequem und barrierefrei bei Ihnen zu Hause.
Warum ein Hausbesuch?
Für viele Menschen ist es nicht einfach, sich auf den Weg zu einer Kanzlei zu machen. Sei es aufgrund des Alters, des Gesundheitszustands oder anderer Umstände. Unser Hausbesuchsservice in Dresden und Umgebung ermöglicht es Ihnen, in Ihrer vertrauten Umgebung über wichtige Angelegenheiten zu sprechen. Nach Rücksprache sind in Einzelfällen auch Besprechungen an weiter entfernten Orten möglich. Gebühren für die Erstberatung und die Fahrtzeiten werden individuell vereinbart, i.d.R. 250 € zzgl. MwSt. für die Erstberatung in Dresden.
Warum ist Vorsorge wichtig?
Das Leben ist unvorhersehbar, aber Ihre Vorsorge kann geplant sein. Ein rechtsgültiges Testament, eine klare Patientenverfügung und eine durchdachte Vorsorgevollmacht sind entscheidende Instrumente um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen geregelt werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht begleiten wir Sie durch den Prozess und sorgt dafür, dass Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Unsere Leistungen für Hausbesuche im Überblick:
- Testament: Gemeinsam erarbeiten wir zunächst Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen und klären für Sie die individuellen Möglichkeiten einer rechtsgültigen Nachlassregelung, die Ihre Vermögenswerte und persönlichen Wünsche optimal widerspiegelt.
- Patientenverfügung: Wir unterstützen Sie dabei, klare und umfassende Anweisungen für medizinische Entscheidungen festzulegen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu treffen.
- Vorsorgevollmacht: Gemeinsam legen wir fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
- Testamentsvollstreckung: Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder Verwandten haben und Ihre Vermögenswerte zum Beispiel deshalb gemeinnützigen Zwecken oder anderen Dritten zukommen lassen möchten, ist die Testamentsvollstreckung ein effektives Instrument. Sinnvoll ist sie auch bei der Abwicklung komplexer Nachlassangelegenheiten mit mehreren Erben, der Aufteilung von Vermögenswerten, der Klärung von Schulden oder der Durchsetzung von Auflagen. Die ordnungsgemäße Abwicklung und Durchsetzung Ihres Willens wird durch eine Testamentsvollstreckung wirkungsvoll abgesichert.
Ansprechpartner
Cornelia Blank
Telefon: +49 351 318 90-0
Telefax: +49 351 318 90-99
E-Mail: blank@bskp.de
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