FRISTVERLÄNGERUNG FÜR ABGABE DER STEUERERKLÄRUNGEN 2020 BIS 2024
Steuern
In der Sitzung am 19.05.2022 stimmte der Deutsche Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu und verlängert im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 bis 2024 in beratenen Fällen. Nachdem der Bundesrat dem Entwurf zustimmte, veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen das entsprechende Schreiben dazu.