Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein Arzt für über Jahre hinweg fehlerhaft ausgestellte Sprechstundenbedarfsverordnungen einen Regress von 490.000 € zahlen muss. Grund: Die Verordnungen waren nicht persönlich unterschrieben, sondern lediglich mit einem Unterschriftenstempel versehen.
Was war passiert?
Ein Kardiologe hatte in 14 Quartalen Medikamente und Praxisbedarf per Rezept verordnet, ohne diese eigenhändig oder per qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen. Der Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen setzte daraufhin – auf Antrag der Krankenkasse – einen Regress in Höhe des gesamten Werts der betroffenen Verordnungen fest.
Der Arzt wehrte sich und argumentierte, dass es an einer gesetzlichen Grundlage fehle und die Sanktion unverhältnismäßig sei. Zudem seien die Verordnungen medizinisch indiziert gewesen.
Entscheidung des Gerichts
Das BSG stellte klar:
- § 48 Abs. 1 BMV‑Ä bildet eine ausreichende Rechtsgrundlage, gestützt auf § 82 Abs. 1 S. 2 und § 72 Abs. 2 SGB V.
- Die persönliche Unterschrift ist ein wesentliches Formerfordernis. Nur so könne die Richtigkeit und Sicherheit der Verordnung gewährleistet werden.
- Der fehlende persönliche Signaturnachweis begründet einen „sonstigen Schaden“ – unabhängig davon, ob die Medikamente tatsächlich benötigt wurden.
- Die Höhe des Regresses entspricht dem Gesamtwert der falsch ausgestellten Verordnungen. Eine Reduzierung kam nicht in Betracht.
Fazit & Handlungsempfehlung
Das Urteil zeigt: Selbst formale Fehler können erhebliche finanzielle Risiken bergen. Ärztinnen und Ärzte müssen sämtliche Verordnungen eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.
Empfehlung:
- Praxisabläufe regelmäßig prüfen und dokumentieren.
- Mitarbeitende in Compliance-Fragen schulen.
- Bei drohenden Regressen sofort rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – frühzeitiges Handeln kann den Schaden oft deutlich begrenzen.
Quellen: BSG, Urteil vom 27.08.2025 – B 6 KA 9/24 R
Marcel Schmieder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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