Aktuelles im Arbeitsrecht — wissenswerte Urteile und Gesetzesänderungen
Das Jahr 2018 mit vielen interessanten und überraschenden Urteilen im Arbeitsrecht neigt sich dem Ende. Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern wurden durch aktuelle Urteile des EuGH gestärkt. Am 6.11.2018 wurde entschieden, dass der Anspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub auf seine Erben übergehen kann und diese vom ehemaligen Arbeitgeber Geld für nicht genommenen Jahresurlaub verlangen können. Am gleichen Tag urteilte der EuGH, dass Arbeitnehmer den Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Der Urlaubsanspruch verfällt nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seinen Angestellten aufgeklärt und in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu nehmen. Auch diese Entscheidungen zeigen, wie wichtig für Arbeitgeber eine sinnvolle Vertragsgestaltung ist: Gewährt der Arbeitgeber über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus weiteren Urlaub, so ist dieser Mehrurlaub nicht automatisch geschützt. Fehlt jedoch eine abweichende Regelung hierzu im Arbeitsvertrag, wird der Mehrurlaub ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaub behandelt.
Am 21.2.2018 urteilte der EuGH zur Rufbereitschaft und entschied, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er verpflichtet ist, einem Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als Arbeitszeit anzusehen ist.
Das BVerfG kippte mit Beschluss vom 6.6.2018 die bisherige Rechtsprechung und entschied, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht möglich ist, wenn der Mitarbeiter bereits zuvor im Unternehmen beschäftigt war.
Gute Nachrichten für Arbeitgeber verkündete das BAG am 25.9.2018 (Az. 8 AZR 26/18): Die Verzugspauschale von EUR 40,00 pro Monat im Arbeitsverhältnis muss bei verspäteter Lohnzahlung nicht geleistet werden.
Sie sind herzlich zu dem kostenfreien Vortrag “Aktuelles im Arbeitsrecht” von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Carsten Rüger eingeladen und werden am Mittwoch, 12.12.2018, 18:00 Uhr in der Kanzlei BSKP®, Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg praxisnah über die wichtigsten Entwicklungen des Arbeitsrechts im Jahr 2018 informiert. Um vorherige Anmeldung per
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