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Wachstumschancengesetz: Änderungen ab 2024

Das Finanzministerium wollte die deutsche Wirtschaft ab 2024 mit über 6 Mrd. Euro entlasten und hat am 12.07.2023 den Entwurf eines “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” (sog. Wachstumschancengesetz, kurz: „WCG“) auf der Website veröffentlicht, vgl. Abschnitt I. Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 dann den Regierungsentwurf für das WCG beschlossen, vgl. Abschnitt II. Nachdem der Finanzausschuss des Bundesrats seinen Vorschlag für die Stellungnahme des Bundesrats vorgelegt hat (vgl. Abschnitt III), liegt diese seit dem 20.10.2023 vor, vgl. Abschnitt IV. Am 17.11.2023 hat nun der Bundestag das WCG beschlossen, vgl. Abschnitt V. Bei den Ländern stößt es aber auf deutliche Kritik. Sie monieren, dass sie und die Kommunen die steuerlichen Entlastungen zu zwei Dritteln zu tragen hätten. Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt hatte, wurde das Gesetz dann schließlich doch noch am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit ist auch dieses Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das sog. WCG ist in Kraft.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Jahr Stand Gesetzgebungsverfahrens
17. Juli 2023 Referentenentwurf
30. August 2023 Regierungsentwurf
17. November 2023 Gesetzentwurf
22. März 2024 Zustimmung Bundesrat

Klarheit wird dann also erst mit Ende des Gesetzgebungsverfahrens herrschen. Da das Gesetzesvorhaben sehr umfangreich ist, werden hier nicht alle Detail-Regelungen dargestellt. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen: