Es kommt darauf an: Nicht jede verbale Entgleisung rechtfertigt zur Wohnraumkündigung
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können gerne mal hitziger ausfallen und schon ist es passiert: der Streit eskaliert und es rutscht einem das ein oder andere Schimpfwort heraus.
Nicht selten landet dann auch zeitnah die fristlose Kündigung im Briefkasten.
Aber darf der Vermieter wegen einer Beleidigung kündigen?
Wie so oft lautet hier die Antwort: es kommt darauf an. Denn Schimpfwort ist nicht gleich Schimpfwort, bzw. nicht jedes Schimpfwort stellt auch eine Beleidigung dar. Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die Umstände des Einzelfalles, also die Gesamtsituation.
Im Falle des „f*ck you“, das ein Mieter gegenüber dem Verwalter geäußert hatte, hat das AG Köpenick (Az.: 3 C 201/19) zuletzt entschieden, dass dieses nicht ausreichend ist, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Hintergrund des Ganzen war, dass zwischen Mieter und Vermieter schon über längere Zeit Streitigkeiten wegen einer vermeintlichen, unerlaubten Wohnraumüberlassung an eine dritte Person herrschten, der auch bereits zahlreiche Abmahnungen vorausgegangen waren. Der Streit eskalierte schließlich im Rahmen eines sehr hitzigen Streitgespräches, in welchem auch die Äußerung „f*ck you“ fiel.
Das AG Köpenick sieht hierin keine ehrverletzende und schwerwiegende Äußerung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen würde. Vielmehr handele es sich um eine jugendsprachliche „Unmutsäußerung“, die im Rahmen einer angespannten Situation erfolgte, also nur einmalig.
Dies soll jedoch nicht den Eindruck vermitteln, dass Mieter künftig keine Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie im Gespräch mit ihrem Vermieter Schimpfwörter verwenden. Im Gegenteil: hierbei handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die die jeweiligen Umstände berücksichtigen müssen und daher nicht pauschal herangezogen werden können. Unabhängig hiervon empfiehlt es sich doch im Allgemeinen, einen Dialog frei von Schimpfwörtern zu führen, nicht zuletzt weil man sich hierdurch Nerven und mögliche Kosten spart.
Claudia Göhde
Rechtsanwältin
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