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URLAUBS­AN­SPRUCH – DIE NEU­ES­TEN URTEILE

Arbeitsrecht Ratgeber Recht

Kaum ein arbeits­recht­li­ches The­ma hat in der Recht­spre­chung in den letz­ten Mona­ten so vie­le Ver­än­de­run­gen erfah­ren wie das Urlaubs­recht. Eine der wich­tigs­ten Neue­run­gen ist die Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes (EuGH, Urt. V. 6.11.2018 – C‑684/16) und das Ende des Grund­sat­zes des Urlaubs­ver­falls zum Jah­res­en­de. Der EuGH hat ent­schie­den, dass der Anspruch des Arbeit­neh­mers auf Urlaub nicht auto­ma­tisch ver­fällt, weil er kei­nen Urlaub bean­tragt hat. Ein Ver­fall ist nur dann mög­lich, wenn der Arbeit­ge­ber dem Arbeit­neh­mer tat­säch­lich ermög­licht hat, den Urlaub recht­zei­tig zu nehmen.
Pra­xis­tipp: In Zukunft soll­ten Arbeit­ge­ber ihre Arbeit­neh­mer recht­zei­tig an die „Bean­tra­gung“ von Urlaub erin­nern. Ein schlich­ter Hin­weis im Arbeits­ver­trag, ein Rund­schrei­ben oder ein Aus­hang dürf­ten nicht genü­gen, sodass Arbeit­ge­ber gut bera­ten sind, alle Mit­ar­bei­ter deut­lich zur Urlaubs­nah­me auf­zu­for­dern und auf die Kon­se­quen­zen hinzuweisen.

In die­sem Zusam­men­hang ist eine neue Ent­schei­dung des BAG (Urt. v. 19.6.2018 – 9 AZR 615/17) bedeut­sam, nach der der sog. Ersatz­ur­laub nicht den arbeits­ver­trag­li­chen oder tarif­ver­trag­li­chen Aus­schluss­fris­ten unter­liegt. Auf­grund die­ser und einer wei­te­ren Ent­schei­dung wird es für Arbeit­ge­ber umso wich­ti­ger, Urlaubs­kon­ten aus­zu­glei­chen: Der EuGH (Urt. v. 6.11.2018 – C‑569/16) hat ent­schie­den, dass auch beim Tod des Arbeit­neh­mers der nicht genom­me­ne Urlaub durch Zah­lung an die Erben abzu­gel­ten ist.

Mit einer wei­te­ren wich­ti­gen Ent­schei­dung hat der EuGH (Urt. v. 4.10.2018 – C‑12/17) die Kür­zungs­mög­lich­keit des Arbeit­ge­bers für Urlaub wäh­rend der Eltern­zeit bestätigt.
Pra­xis­tipp: Zu beach­ten ist, dass eine Kür­zung nur vor, wäh­rend und nach der Eltern­zeit zuläs­sig ist, nicht aber, wenn das Arbeits­ver­hält­nis bereits been­det ist und nur für vol­le Mona­te der Eltern­zeit gekürzt wer­den darf.

Bera­tung vom Fachexperten

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß berät Sie in unse­rer Kanz­lei BSKP in Dres­den sowie bun­des­weit. Kon­tak­tie­ren Sie ihn gern per Online-For­mu­lar oder per Tele­fon unter 0351/318900.

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