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RAT VOM FACH­AN­WALT: TREN­NUNG IM EINVERNEHMEN

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht und sind 2020 vom Stern und Capi­tal zu den bes­ten Anwalts­kanz­lei­en in Deutsch­land aus­ge­zeich­net wor­den) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

Was geschieht mit den Rentenansprüchen?

Bei der Schei­dung fin­det ein sog. Ver­sor­gungs­aus­gleich statt. Dabei wer­den alle Ren­ten­an­sprü­che, die die Ehe­part­ner wäh­rend der Ehe erwor­ben haben, geteilt und jeweils zur Hälf­te auf den ande­ren Ehe­part­ner über­tra­gen. Nur wenn die Ehe kür­zer als drei Jah­re war, fin­det ein Ver­sor­gungs­aus­gleich nur auf Antrag eines Ehe­part­ners statt.

Kann ich auf den Ren­ten­aus­gleich verzichten?

Grund­sätz­lich ist dies mög­lich, ins­be­son­de­re wenn der Kapi­tal­wert der Ren­ten­an­sprü­che mit Unter­halts- und sons­ti­gen Ver­mö­gens­an­sprü­chen ver­rech­net wird.

Wir haben eine Rege­lung zum Tren­nungs­un­ter­halt getrof­fen. Gilt die auch nach der Scheidung?

Vor­sicht, die­se Ver­ein­ba­rung endet mit der Rechts­kraft der Schei­dung. Bis zur gericht­li­chen Klä­rung des nach­ehe­li­chen Unter­halts kann eine zeit­li­che Lücke ohne Unter­halts­zah­lung ent­ste­hen. Der nach­ehe­li­che Unter­halt soll­te spä­tes­tens mit der Schei­dung geklärt werden.

Wer­den im Schei­dungs­ver­fah­ren auto­ma­tisch Unterhalts‑, Ver­mö­gens- und Sor­ge­rechts­fra­gen geklärt?

Nein, solan­ge die Ehe­leu­te kei­ne gericht­li­che Klä­rung bei Gericht bean­tragt haben. Umso wich­ti­ger ist es, Fra­gen des Unterhalts‑, des Vermögens‑, der Ehe­woh­nung und der Haus­halts­fra­gen und des Sor­ge­rechts und Umgangs vor der Schei­dung zu klären.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den im Rah­men des Web­i­nars „Tren­nung im Ein­ver­neh­men: Unter­halt, Sor­ge­recht, Ren­ten- und Ver­mö­gens­aus­gleich“ am Diens­tag, dem 27.04.2021, 18:00 Uhr beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.


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