Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb‑, Familien- und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Was geschieht mit den Rentenansprüchen?
Bei der Scheidung findet ein sog. Versorgungsausgleich statt. Dabei werden alle Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, geteilt und jeweils zur Hälfte auf den anderen Ehepartner übertragen. Nur wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war, findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners statt.
Kann ich auf den Rentenausgleich verzichten?
Grundsätzlich ist dies möglich, insbesondere wenn der Kapitalwert der Rentenansprüche mit Unterhalts- und sonstigen Vermögensansprüchen verrechnet wird.
Wir haben eine Regelung zum Trennungsunterhalt getroffen. Gilt die auch nach der Scheidung?
Vorsicht, diese Vereinbarung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Bis zur gerichtlichen Klärung des nachehelichen Unterhalts kann eine zeitliche Lücke ohne Unterhaltszahlung entstehen. Der nacheheliche Unterhalt sollte spätestens mit der Scheidung geklärt werden.
Werden im Scheidungsverfahren automatisch Unterhalts‑, Vermögens- und Sorgerechtsfragen geklärt?
Nein, solange die Eheleute keine gerichtliche Klärung bei Gericht beantragt haben. Umso wichtiger ist es, Fragen des Unterhalts‑, des Vermögens‑, der Ehewohnung und der Haushaltsfragen und des Sorgerechts und Umgangs vor der Scheidung zu klären.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Webinars „Trennung im Einvernehmen: Unterhalt, Sorgerecht, Renten- und Vermögensausgleich“ am Dienstag, dem 27.04.2021, 18:00 Uhr beantwortet. Um Anmeldung unter 0351 31890–0 oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.
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