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Steuernewsletter Juli 2025

Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Geplant sind u. a. Steueranreize für betriebliche E‑Autos, wonach im Anschaffungsjahr bereits 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Dem Vernehmen nach soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die gesetzlichen Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %. Rentner sollten dabei beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
  • Der Bundesfinanzhof hat die Sichtweise der Vorinstanz (leider) bestätigt: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.

Vor allem Gebrauchtwagenhändler beanspruchen oft die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung. Dabei geht es, so der Bundesfinanzhof, zulasten des Steuerpflichtigen, wenn nicht feststeht, ob die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Zweifeln sind hier also durchaus Nachforschungen angebracht.

Für alle Steuerpflichtigen

  • Baudenkmal: Erbe kann Begünstigung nicht fortführen
  • Broschüre: Informationen für Existenzgründer
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
  • Gesetzliche Altersrenten steigen zum 1.7.2025 um 3,74 %
  • Steuerveranlagung: Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz

Für Vermieter

  • Nur anteiliger Schuldzinsenabzug nach anteiliger Immobilienschenkung ohne Darlehensübertragung

Für Unternehmer

  • Bundesfinanzhof zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der Kassenführung gefragt
  • Umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung: Bei Zweifeln Nachforschungen anstellen

Für GmbH-Gesellschafter

  • Verdeckte Gewinnausschüttung: Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Daten für September 2025

Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 11.8.2025
  • GewSt, GrundSt = 15.8.2025 (18.8.2025*)

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 14.8.2025
  • GewSt, GrundSt = 18.8.2025 (21.8.2025*)

* Gilt für Bundesländer, in denen der 15.8.2025 (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist.

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 8/2025 = 27.8.2025

Verbraucherpreisindex
Veränderung gegenüber Vorjahr
5/24 10/24 1/25 5/25
+ 2,4 % + 2,0 % + 2,3 % + 2,1 %

 


 

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