Steuernewsletter August 2025
Um die oft lange andauernden Betriebsprüfungen zu beschleunigen, wurden einige gesetzliche Änderungen vorgenommen. Zu beachten ist hier u. a. das neue qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wird es nicht oder nicht hinreichend erfüllt, wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesrat hat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“
- Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, ist ein Sonderausgabenabzug des Mietwerts nach der Verwaltungsmeinung ausgeschlossen. Dieser Ansicht hat aber nun das Finanzgericht Nürnberg widersprochen.
Werden Sparmenüs (z. B. Getränk, Burger und Pommes Frites) zu einem einheitlichen Gesamtpreis zum Verzehr außer Haus verkauft, gilt für das Getränk ein Umsatzsteuersatz von 19 %, die Speisen werden ermäßigt zu 7 % besteuert. Es muss also eine sachgerechte Aufteilung erfolgen – und hierzu hat der Bundesfinanzhof jüngst Stellung bezogen.
Für alle Steuerpflichtigen
- Altenteilerwohnung im Versorgungsvertrag: Mietwert als Sonderausgaben absetzbar?
- Privates Veräußerungsgeschäft bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden
- Steuerliches Investitionsprogramm bereits „in trockenen Tüchern“
Für Kapitalanleger
- Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste für 2025 liegt vor
Für Unternehmer
- Betriebsprüfung: Neue Sanktionsmöglichkeiten bei unzureichender Mitwirkung
- Umsatzsteuer: Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf
Für Arbeitgeber
- Alles Wichtige zum Urlaub in einem Minijob
Für Arbeitnehmer
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen
- Bundesfinanzhof zur Übernachtungspauschale von Berufskraftfahrern gefragt
Daten für September 2025
Steuertermine
Fälligkeit:
- USt, LSt = 10.9.2025
- ESt, KSt = 10.9.2025
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
- USt, LSt = 15.9.2025
- ESt, KSt = 15.9.2025
Scheckzahlungen:
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung
Fälligkeit Beiträge 9/2025 = 26.9.2025
| 6/24 | 11/24 | 2/25 | 6/25 |
|---|---|---|---|
| + 2,2 % | + 2,2 % | + 2,3 % | + 2,0 % |
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