IMPFPFLICHT FÜR PERSONAL IM GESUNDHEITS- UND PFLEGEBEREICH RECHTENS
Arbeitsrecht
Urteil
“Die Pflicht für Personal im Pflege- und Gesundheitsbereich, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (“einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht”), ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar sei mit der Pflicht ein intensiver Eingriff in Grundrechte verbunden. Der Schutz vulnerabler Menschen vor Corona habe aber Vorrang.”
Quelle und weiterführende Informationen: beck-online.de