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ARZT­HAF­TUNGS­RECHT — AUF­KLÄ­RUNGS- UND BEHANDLUNGSFEHLER

Medizinrecht Ratgeber

Unser Fach­an­walt für Medi­zin­recht, Vol­ker Kreft, gibt prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen:

Vor 2 Jah­ren bin ich nach einem Sturz an der lin­ken Schul­ter ope­riert wor­den. Bis heu­te habe ich immer noch Schmer­zen in die­ser Schul­ter. Hat der Arzt etwas falsch gemacht?
Auch nach einer kor­rek­ten Behand­lung kön­nen Beschwer­den, z. B. Schmer­zen, auf­tre­ten. Es kann daher nicht unter­stellt wer­den, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat. Eine Falsch­be-hand­lung, aus dem sich Ansprü­che erge­ben, läge dann vor, wenn die Behand­lung feh­ler­haft war und Ursa­che für die Beschwer­den ist.

Zunächst wur­de ich in einem Kran­ken­haus behan­delt. Als sich mei­ne gesund­heit­li­che Situa­ti­on nicht bes­ser­te, habe ich einen ande­ren Arzt auf­ge­sucht. Der stell­te eine ande­re Dia­gno­se. Kann das sein?
Die Dia­gno­se ist pri­mä­re Auf­ga­be des Arz­tes. Wegen der Kom­ple­xi­tät von Krank­heits­bil­dern kann es zu unter­schied­li­chen Dia­gno­sen kom­men. Nicht jede „Falsch­dia­gno­se“ kann einem Arzt vor­ge­wor­fen wer­den. Aller­dings kann es zur Haf­tung eines Arz­tes füh­ren, wenn die ursprüng­li­che Dia­gno­se ange­sichts wei­te­rer Befun­de nicht mehr ver­tret­bar ist oder wenn nach dem ers­ten Befund die Erhe­bung wei­te­rer Befun­de erfor­der­lich gewe­sen wäre aber nicht erfolgt ist.

Nach einer für mich nicht zufrie­den­stel­len­den Behand­lung hat mir mei­ne Kran­ken­kas­se emp­foh­len, ein Gut­ach­ten beim Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK) ein­zu­ho­len. Ist das der rich­ti­ge Weg?
Der Vor­schlag Ihrer Kran­ken­kas­se ist ein Weg, um die Sache zu klä­ren. Dane­ben gibt es die Mög­lich­kei­ten, ein sog. Schlich­tungs­ver­fah­ren bei der zustän­di­gen Lan­des­ärz­te­kam­mer durch­zu­füh­ren oder die Sache zivil­recht­lich zu klären.


Ver­an­stal­tungs­tipps

Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den in dem Vor­trag zum The­ma „Arzt­haf­tungs­recht: Auf­klä­rungs- und Behand­lungs­feh­ler“ am Mitt­woch, dem 15.05.2019, 18 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP® Frei­berg, Kauf­haus­gas­se 3 in 09599 Frei­berg beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 03731/26600 oder per E‑Mail an lydia.schulz@bskp.de wird gebeten.

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