Unser Fachanwalt für Medizinrecht, Volker Kreft, gibt praktische Tipps und Empfehlungen:
Vor 2 Jahren bin ich nach einem Sturz an der linken Schulter operiert worden. Bis heute habe ich immer noch Schmerzen in dieser Schulter. Hat der Arzt etwas falsch gemacht?
Auch nach einer korrekten Behandlung können Beschwerden, z. B. Schmerzen, auftreten. Es kann daher nicht unterstellt werden, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat. Eine Falschbe-handlung, aus dem sich Ansprüche ergeben, läge dann vor, wenn die Behandlung fehlerhaft war und Ursache für die Beschwerden ist.
Zunächst wurde ich in einem Krankenhaus behandelt. Als sich meine gesundheitliche Situation nicht besserte, habe ich einen anderen Arzt aufgesucht. Der stellte eine andere Diagnose. Kann das sein?
Die Diagnose ist primäre Aufgabe des Arztes. Wegen der Komplexität von Krankheitsbildern kann es zu unterschiedlichen Diagnosen kommen. Nicht jede „Falschdiagnose“ kann einem Arzt vorgeworfen werden. Allerdings kann es zur Haftung eines Arztes führen, wenn die ursprüngliche Diagnose angesichts weiterer Befunde nicht mehr vertretbar ist oder wenn nach dem ersten Befund die Erhebung weiterer Befunde erforderlich gewesen wäre aber nicht erfolgt ist.
Nach einer für mich nicht zufriedenstellenden Behandlung hat mir meine Krankenkasse empfohlen, ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuholen. Ist das der richtige Weg?
Der Vorschlag Ihrer Krankenkasse ist ein Weg, um die Sache zu klären. Daneben gibt es die Möglichkeiten, ein sog. Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Landesärztekammer durchzuführen oder die Sache zivilrechtlich zu klären.
Veranstaltungstipps
Diese und weitere Fragen werden in dem Vortrag zum Thema „Arzthaftungsrecht: Aufklärungs- und Behandlungsfehler“ am Mittwoch, dem 15.05.2019, 18 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® Freiberg, Kaufhausgasse 3 in 09599 Freiberg beantwortet. Um Anmeldung unter 03731/26600 oder per E‑Mail an lydia.schulz@bskp.de wird gebeten.
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