Rat vom Fachanwalt: Trennung und Scheidung: Was ist zu beachten? – Was ist zu regeln, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Düsseldorfer Tabelle?
Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb-, Familien- und Sozialrecht, auch die F.A.Z. hat beide im September 2025 als eine der besten TOP-Anwälte im Erb– und Familienrecht ausgezeichnet und seit 2020 gehört die Kanzlei BSKP zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland in den Rechtsgebieten Erb- und Familienrecht laut Stern und Capital) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
Welche wesentlichen Änderungen gibt es bei der Düsseldorfer Unterhaltstabelle 2026?
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wurde in der ersten Altersstufe um 4,00 € erhöht. Die Beträge betragen nunmehr konkret 486,00 € (0 bis 5 Jahre), 558,00 € (6 bis 11 Jahre) und 653,00 € (12 bis 17 Jahre). Der Bedarf volljähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, erhöht sich auf 698,00 €. Das Kindergeld erhöht sich auf 259,00 €.
Welche Auswirkungen hat die neue Unterhaltstabelle auf den Ehegattenunterhalt?
Durch die Erhöhung des Kindesunterhalts und des Kindergeldes muss in vielen Fällen der Ehegattenunterhalt neu berechnet, auf jeden Fall aber überprüft werden.
Ich will meiner Ehefrau zur Abgeltung aller Unterhaltsansprüche einen Einmalbetrag zahlen, geht dies?
Bei jedem Streit über nachehelichen Unterhalt sollte über eine Kapitalabfindung nachgedacht werden. Damit könnten die unterhaltsrechtlichen Beziehungen endgültig bereinigt werden. Der Verpflichtete braucht in Zukunft keine Rechenschaft mehr über sein Einkommen abzulegen. Der Berechtigte ist hingegen vor einem Vermögensverfall des Unterhaltszahlers und späteren Einkommensmanipulationen geschützt.
Wie wird die Höhe der Abfindung ermittelt?
Zunächst muss die voraussichtliche Höhe und Dauer der Unterhaltszahlung ermittelt werden. Dies geschieht regelmäßig durch den Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Ermittlung muss auch berücksichtigt werden, dass der Unterhaltsanspruch durch eine Wiederheirat des Berechtigten oder bei gefestigter neuer Lebensbeziehung der Unterhalt reduziert bzw. wegfallen kann und die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes oder künftige, zusätzliche Unterhaltsbelastungen sollten bei der Ermittlung der Abfindungshöhe Berücksichtigung finden.
Veranstaltungstipp
Diese und weitere praktische Tipps werden im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Trennung im Einvernehmen: Tipps für eine faire Scheidung“ am Dienstag, dem 20.01.2026, 18:00 Uhr beantwortet. Um Anmeldung unter 0351/318900, per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über unser Website-Kontaktformular wird gebeten.

