Steuernewsletter September 2025
Ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte. Aktuell ist auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzuweisen. Danach stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Ein Steuerbescheid ist zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren.
- Fahrtkosten zum Mietobjekt sind grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen zu ermitteln und als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung aber mitunter eine erste Tätigkeitsstätte darstellen, sodass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.
- Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns (derzeit 12,82 EUR pro Stunde) auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 und auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 beschlossen. Eine etwaige Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern, da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.
Für alle Steuerpflichtigen
- Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
- Neues zur Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
- Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung keine außergewöhnlichen Belastungen
Für Vermieter
- Ferienwohnung als erste Tätigkeitsstätte
Für Unternehmer
- Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur noch elektronisch
- Ordnungsgemäße Buchführung: GoBD wurden geändert
- Steuerfahnder nehmen Influencer ins Visier: NRW und Hamburg mit gezielten Ermittlungen
Für Arbeitgeber
- Gesetzlicher Mindestlohn soll 2026 und 2027 steigen
Für Arbeitnehmer
- Doppelte Haushaltsführung: Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant
Daten für Oktober 2025
Steuertermine
Fälligkeit:
- USt, LSt = 10.10.2025
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
- USt, LSt = 13.10.2025
Scheckzahlungen:
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung
Fälligkeit Beiträge 10/2025 = 29.10.2025
| 7/24 | 12/24 | 3/25 | 7/25 |
|---|---|---|---|
| + 2,3 % | + 2,6 % | + 2,2 % | + 2,0 % |
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