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Steuernewsletter Oktober 2026

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim eine Steuerbefreiung vor. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass hierunter auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück fallen kann. Dabei ist als steuerbegünstigtes Grundstück die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.
  • Unter gewissen Voraussetzungen können 30 % des Schulgelds (höchstens 5.000 EUR je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Privatschule begünstigt bzw. abziehbar sein.

Das Bundesfinanzministerium hat den Fragen- und Antworten-Katalog zur steuerfreien Aktivrente um zwei Aspekte ergänzt. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber-Wechselszenarien im Laufe des Monats und um Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs).

Das sind die Themen des Newsletters im Überblick:

 

Für alle Steuerpflichtigen

Broschüre zu Ehrenamt und Steuern neu aufgelegt

Erbschaftsteuer: Im Oktober wird in Karlsruhe mündlich verhandelt

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim kann auch den Garten umfassen

Festgesetzte Erbschaft-/Schenkungsteuer erreicht 2025 einen Höchstwert

Schulgeld: Beiträge an einen Schulförderverein können abziehbar sein

Volle Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer

 

Für Arbeitgeber

Aktivrente: Arbeitgeberwechsel im Laufe des Monats und Midijobs

E-Dienstwagen: Praxisfragen und Antworten zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

Daten für den Monat November 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.11.2026
  • GewSt, GrundSt = 16.11.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.11.2026
  • GewSt, GrundSt = 19.11.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 11/26 = 26.11.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

8/25 1/26 4/26 8/26
+ 2,2 % + 2,1 % + 2,9 % + 2,9 %

 


 

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