Steuernewsletter Oktober 2025
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der u. a. wichtige einkommensteuerliche Änderungen für Grundstücke vorsieht. Dabei handelt es sich um eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert, die Kaufpreisaufteilung und den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält zwei Botschaften: Die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Der Veräußerungsgewinn kann aber rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete.
- Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen, dass Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an die Antragstellenden übergeben werden können. Wer eine Freistellungsbescheinigung benötigt, sollte den Antrag somit frühzeitig stellen.
- Der ärztliche Notfalldienst ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Für alle Steuerpflichtigen
- 70 % der Rentenleistungen waren 2024 steuerpflichtig
- Grundstücke in der Einkommensteuer: Geplante Änderungen im Überblick
- Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag: Einkommensteuer kann rückwirkend entfallen
- Keine Werbungskosten: Umzug allein wegen eines Arbeitszimmers
- Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils innerhalb eines Jahres: Ist ein Gewinn zu versteuern?
Für Unternehmer
- Bauleistungen: Neues Verfahren bei Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen
- Steuer-Informationen für Influencer und Content-Creator
- Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes ist umsatzsteuerfrei
Für Arbeitgeber
- Haushaltshilfe richtig bei der Minijob-Zentrale anmelden
Daten für November 2025
Steuertermine
Fälligkeit:
- USt, LSt = 10.11.2025
- GewSt, GrundSt = 17.11.2025
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
- USt, LSt = 13.11.2025
- GewSt, GrundSt = 20.11.2025
Scheckzahlungen:
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung
Fälligkeit Beiträge 11/2025 = 26.11.2025
| 8/24 | 1/25 | 4/25 | 8/25 |
|---|---|---|---|
| + 1,9 % | + 2,3 % | + 2,1 % | + 2,2 % |
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