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Steuernewsletter Mai 2026

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs schafft Rechtssicherheit für Eltern, die im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Denn solche Abfindungszahlungen müssen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden. Schenkungsteuer kann aber mitunter anfallen.
  • Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dies kann, so ein Beschluss des Bundesfinanzhofs, auch bei einem vertraglich vereinbarten Privatnutzungsverbot gelten.
  • Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Regeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Zudem gibt es zu dieser Thematik eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Verfahren.

Für alle Steuerpflichtigen

Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde anhängig

Keine Einkommensteuer für ratenweise Abfindung eines Pflichtteilsverzichts

Neue Meldepflicht für Kryptowerte

Renten sollen im Juli um 4,24 % steigen

 

Für Vermieter

Vermietetes Grundstück: Entgelt für Nießbrauchsverzicht ist als Entschädigung zu versteuern

 

Für Unternehmer

Bauabzugsteuer: Bescheinigung über Freistellung beim Finanzamt beantragen

Update zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

 

Für GmbH-Gesellschafter

Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

 

Für Arbeitgeber

Kein Arbeitslohn: Abschiedsfeier des Arbeitgebers

Minijob-Rechner 2026

Daten für den Monat Juni 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.6.2026
  • ESt, KSt = 10.6.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.6.2026
  • ESt, KSt = 15.6.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 6/2026 = 26.6.2026

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

3/25 8/25 11/25 3/26
+ 2,2 % + 2,2 % + 2,3 % + 2,7 %

 


 

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