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Steuernewsletter Juli 2026

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u. a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig.
  • Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer, müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts weiterhin gültig.

Für alle Steuerpflichtigen

Bundesfinanzhof hält das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg für rechtmäßig

Jahressteuergesetz 2026: Ein erster Entwurf liegt vor

Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz

Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

 

Für Vermieter

Einnahmen auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten

Keine Werbungskosten: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen

 

Für Unternehmer

Arbeitszimmer bei Selbstständigen: Aufzeichnungspflicht zwingend zu beachten

Fahrt-/Reisekosten: Betriebsstättenbegriff gilt unverändert

 

Für Arbeitgeber

Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung

Daten für den Monat August 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.8.2026
  • GewSt, GrundSt = 17.8.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.8.2026
  • GewSt, GrundSt = 20.8.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 8/2026 = 27.8.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

5/25 10/25 1/26 5/26
+ 2,1 % + 2,3 % + 2,1 % + 2,6 %

 


 

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