Zum Inhalt springen
Logo BSKP
Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner
BSKP Header

Steuernewsletter Januar 2026

Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Finanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte.
  • Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundesfinanzhof jüngst präzisiert.
  • Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs obliegt es daher dem Steuerpflichtigen, aus den angeforderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben.

Für alle Steuerpflichtigen

  • Doppelte Haushaltsführung: Keine Werbungskosten für vom Ehegatten gezahlte Zweitwohnung
  • Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung: Nordrhein-Westfalen weitet Pilotprojekt aus
  • Steuertipps für Erbschaften und Schenkungen
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen: Besser schriftlich, aber nicht zwingend erforderlich

 

Für Vermieter

  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht: Neues zur ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

 

Für Unternehmer

  • Betriebsprüfer dürfen E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern
  • Elektronische Rechnungen: Zweites Schreiben des Bundesfinanzministeriums

 

Für Arbeitgeber

  • Regeln für schwankenden Verdienst im Minijob
Daten für den Monat Februar 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.2.2026
  • GewSt, GrundSt = 16.2.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.2.2026
  • GewSt, GrundSt = 19.2.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 2/2026 = 25.2.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

11/24 4/25 7/25 11/25
+ 2,2 % + 2,1 %  + 2,0 % + 2,3 %

 


 

Alle Steuer-Newsletter     Zur Newsletter-Anmeldung

Der Inhalt des Newsletter ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Der Newsletter ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.