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Steuernewsletter August 2026

Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang Juli darauf verständigt, dass Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich heranzuziehen. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
  • Für die Finanzverwaltung gehört der Nachweis über den Transport in einen anderen Mitgliedstaat (Gelangensnachweis) zu den wichtigsten Voraussetzungen, damit innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof hat aber nun entschieden, dass es zumindest für die Gewährung von Vertrauensschutz nicht erforderlich ist, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.
  • Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können.

Für alle Steuerpflichtigen

Einkommensteuerreform 2027: Das sind die Pläne der Bundesregierung

Fragen-Antworten-Katalog zur Rentenreform

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung gestärkt

Revision anhängig: Vermögensverlust wegen Trickbetrugs als außergewöhnliche Belastungen

Selbstcheck Erwerbsstatus: Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung?

 

Für Kapitalanleger

Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste für 2026 liegt vor

 

Für Unternehmer

E-Bilanz: Neues Datenschema veröffentlicht

Innergemeinschaftliche Lieferung: Vertrauensschutz erfordert keine Gelangensbestätigung

Richtsatzsammlung 2025 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026

 

Für Arbeitnehmer

Minijobs: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einmalig widerrufen werden

Daten für den Monat September 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.9.2026
  • ESt, KSt = 10.9.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 14.9.2026
  • ESt, KSt = 14.9.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 9/2026 = 28.9.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

6/25 11/25 2/26 6/26
+ 2,0 % + 2,3 % + 1,9 % + 2,3 %

 


 

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