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Steuernewsletter April 2026

Der Vorsteuerabzug steht einem Unternehmer bereits in dem Voranmeldungszeitraum zu, in dem der Umsatz ausgeübt worden ist, und nicht erst in dem Zeitraum, in dem ihm auch die Rechnung zugegangen ist – vorausgesetzt, die Rechnung liegt bis zur Erklärungsabgabe vor. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union die (deutschen) Grundsätze zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs verworfen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt.
  • Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Dies setzt aber u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers voraus. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich nun damit befassen, wie regelmäßig eine Bestätigungsabfrage der USt-IdNr. bei laufenden Geschäftsbeziehungen zu erfolgen hat.

Für alle Steuerpflichtigen

Kinderbetreuungskosten: Bundesfinanzhof hält das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit für verfassungsgemäß

Privates Wohnmobil verkauft: Gewinn ist nicht zu versteuern

 

Für Unternehmer

FAQ-Katalog zur digitalen Aufbewahrung

Gewerbesteuer: Erstattungszinsen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausübung des Umsatzes – trotz verspäteter Rechnung

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Angabe im Impressum

 

Für GmbH-Gesellschafter

Bundesfinanzhof entscheidet zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen mit Entgeltumwandlung

Daten für den Monat Mai 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 11.5.2026
  • GewSt, GrundSt = 15.5.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.5.2026
  • GewSt, GrundSt = 18.5.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 5/2026 = 27.5.2026

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

2/25 7/25 10/25 2/26
+ 2,3 % + 2,0 % + 2,3 % + 1,9 %

 


 

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