Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG — Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs) wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz enthält Änderungen zu mehreren Steuergesetzen und des Bundeskindergeldgesetzes. Die wesentlichen Inhalte sind:
Anpassung der Einkommensteuertarife 2025 und 2026
Erhöhung des Kinderfreibetrags
Erhöhung des Kindergeldes
Der Grundfreibetrag wird für 2025 auf 12.076 EUR und für 2026 auf 12.348 EUR angehoben.
Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“).
Erhöhung des Kinderfreibetrags:
2025: auf 3.336 EUR, bei Zusammenveranlagung 6.672 EUR
2026: auf 3.414 EUR, bei Zusammenveranlagung 6.828 EUR
Das Kindergeld wird zum 01.01.2025 von 250 EUR auf 255 EUR monatlich für jedes Kind angehoben. Zum 01.01.2026 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 259 EUR.
Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde das Gesetzesvorhaben als Minimalkompromiss abgeschlossen. Folgende im Gesetzentwurf noch enthaltene Maßnahmen wurden im SteFeG nicht umgesetzt:
Vereinfachungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und Sammelposten
Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2024 und vor dem 01.01.2029 angeschafft oder hergestellt worden sind
Faktorverfahren statt der Steuerklassen 3 und 5
Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei steuerbegünstigten Körperschaften
Ergänzung des Begriffs der Selbstversorgungseinrichtungen um Photovoltaikanlagen
Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags bei der Forschungszulage
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