SONDERNEWSLETTER: ABMILDERUNG DER FOLGEN DER COVID-19-PANDEMIE
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Angesichts der durch die Pandemie verursachten gesamtgesellschaftlichen negativen Folgen hat der Bundestag am 25.03.2020 u.a. über den Gesetzentwurf „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beraten und diesen Gesetzentwurf angenommen. Am 27.03.2020 wird der Bundesrat über diesen Gesetzentwurf entscheiden.
Das Gesetz enthält u.a. Regelungen für folgende Rechtsbereiche:
Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei Dauerschuldverhältnissen
Beschränkung des Kündigungsrechts von Vermietern
Sonderregelungen für Verbraucherdarlehensverträge
Auswirkungen im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle auch noch über die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Auswirkungen auf das Reiserecht informieren.
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