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RAT VOM FACH­AN­WALT: RICH­TIG VOR­SOR­GEN AUCH IN ZEI­TEN VON CORO­NA DURCH TES­TA­MENT UND VORSORGEVOLLMACHT

* Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erb‑, Fami­li­en- und Sozi­al­recht) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

 

War­um ist ein Tes­ta­ment so wichtig?

Sind Sie ver­hei­ra­tet und haben Kin­der, bil­den der über­le­ben­de Ehe­part­ner und die Kin­der eine Erben­ge­mein­schaft. Dies kann dazu füh­ren, dass der Über­le­ben­de nicht mehr allein über den Nach­lass ver­fü­gen kann. Haben Sie bei­spiels­wei­se eine Immo­bi­lie, so kön­nen Sie die Immo­bi­lie ohne Zustim­mung Ihrer Kin­der nicht mehr ver­äu­ßern oder belas­ten. Im schlimms­ten Fall kön­nen die Kin­der sogar die Aus­zah­lung ihres Anteils ver­lan­gen. Die finan­zi­el­le Vor­sor­ge des über­le­ben­den Ehe­part­ners ist hier­durch gefährdet.

Wir ver­ste­hen uns aber der­zeit gut mit unse­ren Kindern?

Dies betrifft aller­dings nur die aktu­el­le Situa­ti­on. Das Ver­hält­nis zu den Kin­dern und ins­be­son­de­re auch zu den Schwie­ger­kin­dern kann sich im Lau­fe der Jah­re ver­än­dern. Beach­tet wer­den soll­te auch, dass die Kin­der, die vor Ihnen ver­ster­ben, und mög­li­cher­wei­se Enkel­kin­der an ihre Stel­le tre­ten, somit auch Mit­ei­gen­tü­mer neben dem über­le­ben­den Ehe­gat­ten wer­den können.

Wie kann dies ver­hin­dert werden?

Die­se schwie­ri­ge Situa­ti­on kann durch ein hand­schrift­li­ches Tes­ta­ment ver­mie­den werden.

Sind Bera­tun­gen bei der Fami­li­en­ab­tei­lung von BSKP der­zeit über­haupt möglich?

Der Kanz­lei­be­trieb läuft unter Beach­tung sämt­li­cher Sicher­heits­vor­ga­ben wei­ter. Sowohl Bera­tun­gen in der Kanz­lei als auch Tele­fon­ter­mi­ne sind möglich.


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und wei­te­re Fra­gen zum The­ma „Tes­ta­ment, Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung“ wer­den im Rah­men unse­res Vor­tra­ges am 12.05.2020, 18:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP unter Berück­sich­ti­gung der All­ge­mein­ver­fü­gung mit begrenz­ter Teil­neh­mer­zahl beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351/318900, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.

 

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