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RAT VOM FACH­AN­WALT: IMMO­BI­LI­EN VER­ER­BEN ODER ZU LEB­ZEI­TEN ÜBER­TRA­GEN? IMMO­BI­LI­EN­VER­KAUF FÜR EINE HÖHE­RE RENTE?

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erbrecht, Fami­li­en­recht und Sozi­al­recht und sind 2020 vom Stern und Capi­tal zu den bes­ten Anwalts­kanz­lei­en in Deutsch­land aus­ge­zeich­net wor­den) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

 

Ich habe eine eige­ne Immo­bi­lie aber eine gerin­ge Ren­te. Gern wür­de ich die Immo­bi­lie ver­kau­fen, um mei­ne Ren­te auf­zu­bes­sern, gleich­zei­tig aber auch in der Immo­bi­le woh­nen blei­ben. Geht dies?
Ja dies ist mög­lich, aller­dings gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten, wie bei­spiels­wei­se die Ver­ren­tung der Immo­bi­lie. Der Eigen­tü­mer ver­kauft sein Haus und der Käu­fer garan­tiert ein meist lebens­lan­ges Wohn­recht und zahlt statt des Kauf­prei­ses eine monat­li­che Ren­te. Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist die Ein­räu­mung eines Nieß­brauchs. Der Vor­teil gegen­über einem Wohn­recht liegt dar­in, dass der Berech­tig­te die Woh­nung noch ver­mie­ten kann, wenn er bei­spiels­wei­se in ein Alten­heim zieht. Der Nieß­brauchs­be­rech­tig­te erhält auch den um den Wert des Nieß­brauchs gekürz­ten Kaufpreis.

Sind die­se Vari­an­ten zu empfehlen?
Dies hängt sicher­lich vom Ein­zel­fall ab, zumal es zwi­schen­zeit­lich eine Viel­zahl von Anbie­tern und Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten gibt. Sie könn­ten die Immo­bi­lie aber auch zum Markt­preis ver­kau­fen und aus dem Erlös eine bar­rie­re­freie Woh­nung erwer­ben oder mie­ten. Da kein Abzug für das Wohn­recht oder den Nieß­brauch erfolgt, bleibt für den Ver­käu­fer ein höhe­rer Kauf­preis. Sie könn­ten mit dem neu­en Eigen­tü­mer Ihres Hau­ses unter Umstän­den auch einen lang­fris­ti­gen Miet­ver­trag aus­han­deln und müss­ten nicht aus­zie­hen. Wich­tig ist die vor­he­ri­ge Bera­tung bei­spiels­wei­se durch einen Fach­an­walt für Erbrecht, um böse Über­ra­schun­gen zu vermeiden.

Wie kann man den Streit um die Immo­bi­lie vermeiden?
Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer sind gut bera­ten, durch eine Rege­lung im Tes­ta­ment einen spä­te­ren Erb­streit zwi­schen Kin­dern und even­tu­ell dem über­le­ben­den Ehe­gat­ten zu ver­mei­den. Tei­lungs­an­ord­nung in Tes­ta­men­ten, Ver­mächt­nis­se, leb­zei­ti­ge Über­tra­gun­gen oder auch ein Fami­li­en­pool kön­nen dazu bei­tra­gen, dass die Objek­te nicht zer­schla­gen wer­den, son­dern im Fami­li­en­be­sitz bleiben.


 

Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und wei­te­re Fra­gen rund um das The­ma „Immo­bi­li­en rich­tig ver­er­ben“ wer­den im Rah­men der Vor­trags­ver­an­stal­tung am 23.02.2021, 18:00 Uhr in den Räum­lich­kei­ten der Kanz­lei BSKP in Dres­den unter Berück­sich­ti­gung der All­ge­mein­ver­fü­gung mit begrenz­ter Teil­neh­mer­zahl beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351/318900, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.


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