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CORO­NA: KONJUNKTUR‑, KRI­SEN­BE­WÄL­TI­GUNGS- UND ZUKUNFTSPAKET

Steuern

09.06.2020

Um jun­ge Men­schen und Fami­li­en, Unter­neh­men und Län­der und Kom­mu­nen zu unter­stüt­zen, die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Coro­na-Kri­se zu bewäl­ti­gen, hat sich der Koali­ti­ons­aus­schuss am 03.06.2020 auf die Eck­punk­te für ein Kon­junk­tur­pa­ket verständigt.

Nach­ste­hend haben wir für Sie die wesent­li­chen Punk­te des Kon­junk­tur- und Kri­sen­be­wäl­ti­gungs­pa­kets sowie des Zukunfts­pa­kets zusammengestellt:

 

Stär­kung der Kon­junk­tur und Ent­fes­se­lung der Wirt­schafts­kraft Deutschlands

Sen­kung Mehrwertsteuersatz 

Zur Stär­kung der Bin­nen­nach­fra­ge in Deutsch­land wer­den befris­tet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Mehr­wert­steu­er­sät­ze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt.

 

Ein­fuhr­um­satz­steu­er

Die Fäl­lig­keit der Ein­fuhr­um­satz­steu­re wird laut Eck­punk­te­pa­pier vom 16. auf den 26. Tag des Fol­ge­mo­nats ver­scho­ben wer­den. Die Ver­schie­bung der Fäl­lig­keit ist wohl dau­er­haft gedacht.

 

Steu­er­li­cher Verlustrücktrag 

Der steu­er­li­che Ver­lust­rück­trag wird für die Jah­re 2020 und 2021 auf maxi­mal 5 Mio. EUR (10,0 Mio. EUR bei Zusam­men­ver­an­la­gung) erhöht. Zusätz­lich wird ein Mecha­nis­mus ein­ge­führt, wie die­ser Rück­trag unmit­tel­bar finanz­wirk­sam schon in der Steu­er­erklä­rung 2019 nutz­bar­ge­macht wer­den kann, z.B. Bil­dung einer Coro­na- Rück­la­ge, wel­che spä­tes­tens im Jahr 2022 auf­zu­lö­sen ist.

 

Degres­si­ve Abschreibung 

Als steu­er­li­cher Inves­ti­ti­ons­an­reiz wird die degres­si­ve Abschrei­bung wie­der ein­ge­führt. Der Fak­tor beträgt 2,5 – maxi­mal 25%. Er gilt für beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter des Anla­ge­ver­mö­gens in den Steu­er­jah­ren 2020 und 2021.

 

Kör­per­schaft­steu­er / Gewerbesteuer 

Das Kör­per­schaft­steu­er­recht soll moder­ni­siert wer­den, u.a. durch Ein­füh­rung des Opti­ons­mo­dells für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, zur Kör­per­schaf­steu­er­pflicht zu optie­ren. Dane­ben soll die Anhe­bung des Ermä­ßi­gungs­fak­tors bei Ein­künf­ten aus Gewer­be­be­trieb auf das 4‑fache des Gewer­be­steu­er­mess­be­tra­ges ange­ho­ben wer­den (bis­her 3,8‑fache).

 

Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung

Die Mög­lich­kei­ten der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung sol­len attrak­ti­ver wer­den ins­be­son­de­re für Start­up- Unternehmen.

 

Neu­start nach Insolvenz

Unter­neh­men, die unver­schul­det in finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten und trotz Coro­na- Maß­nah­men nicht geret­tet wer­den kön­nen, soll der Neu­start nach einer Insol­venz erleich­tert und beschleu­nigt werden.

Des­halb soll das Ent­schul­dungs­ver­fah­ren für natür­li­che Per­so­nen auf drei Jah­re ver­kürzt wer­den. Die Ver­kür­zung soll für Ver­brau­cher befris­tet sein und das Antrags­ver­hal­ten der Schuld­ner soll nach einem ange­mes­se­nen Zeit­raum eva­lu­iert werden.

 

Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung

Um öffent­li­che Inves­ti­ti­ons­för­der­maß­nah­men schnell in kon­kre­te Inves­ti­ti­ons­pro­jek­te umset­zen zu kön­nen, soll das Ver­ga­be­recht tem­po­rär ver­ein­facht wer­den. Ange­dacht sind:

  • Ver­kür­zung der Ver­ga­be­fris­ten bei EU- Vergabeverfahren
  • Anpas­sung der Schwel­len­wer­te für beschränk­te Ausschreibungen
  • Frei­hän­di­ge Ver­ga­ben in Deutschland

 

Abfe­de­rung wirt­schaft­li­cher und sozia­ler Härten 

Kurz­ar­bei­ter­geld

Bis Sep­tem­ber 2020 soll eine Rege­lung für den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld ab dem 01.01.2021 vorliegen.

 

Pro­gramm für Überbrückungshilfen 

Das Pro­gramm betrifft klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die einen Coro­na- beding­ten Umsatz­aus­fall erlit­ten haben. Die Über­brü­ckungs­hil­fe wird für die Mona­te Juni bis August gewährt. Sie gilt bran­chen­über­grei­fend, wobei den Beson­der­hei­ten von mas­siv betrof­fe­nen Bran­chen (z.B. Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be, Cate­rer, Knei­pen, Rei­se­bü­ros, Ver­an­stal­tungs­bran­che) ange­mes­sen Rech­nung zu tra­gen ist.

Antrags­be­rech­tigt:

Unter­neh­men, deren Umsät­ze Coro­na-bedingt in April und Mai 2020 um min­des­tens 60% gegen­über April und Mai 2019 rück­gän­gig gewe­sen sind und deren Umsatz­rück­gän­ge in den Mona­ten Juni bis August 2020 um min­des­tens 50% fort­dau­ern. Bei Unter­neh­men, die nach April 2019 gegrün­det wor­den sind, sind die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber 2019 heranzuziehen.

Erstat­tun­gen:

  • 50% der fixen Betriebs­kos­ten bei einem Umsatz­rück­gang von min­des­tens 50% gegen­über dem Vorjahresmonat
  • 80% der fixen Betriebs­kos­ten bei einem Umsatz­rück­gang von min­des­tens 70% gegen­über dem Vorjahresmonat
  • Maxi­mal EUR 150.000 für 3 Monate

Der Erstat­tungs­be­trag soll bei Unter­neh­men mit bis zu 5 Beschäf­tig­ten EUR 9.000 und bei Unter­neh­men mit bis zu 10 Beschäf­tig­ten EUR 15.000 nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len übersteigen.

Nach­weis:

Gel­tend gemach­te Umsatz­rück­gän­ge und fixe Betriebs­kos­ten sind durch einen Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer in geeig­ne­ter Wei­se zu prü­fen und zu bestä­ti­gen sein.

Antrags­frist:

Antrags­frist endet spä­tes­tens am 31.08.2020, die Aus­zah­lungs­frist am 30.11.2020.

 

Unter­stüt­zung jun­ger Men­schen und Familien 

Kin­der­bo­nus

Es wird ein ein­ma­li­ger Kin­der­bo­nus von EUR 300 für jedes kin­der­geld­be­rech­tig­te Kind bezahlt. Die­ser Bonus wird mit dem steu­er­li­chen Kin­der­frei­be­trag ver­gleich­bar dem Kin­der­geld verrechnet.

 

Ent­las­tungs­be­trag für Alleinerziehende 

Der Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de wird von der­zeit EUR 1.908 auf EUR 4.000 für die Jah­re 2020 und 2021 angehoben.

 

Aus­bil­dungs­för­de­rung

Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die ihre Aus­bil­dungs­plät­ze 2020 im Ver­gleich zu den 3 Vor­jah­ren nicht ver­rin­gern, erhal­ten für jeden neu abge­schlos­se­nen Aus­bil­dungs­ver­trag eine ein­ma­li­ge Prä­mie in Höhe von EUR 2.000, die nach Ende der Pro­be­zeit aus­be­zahlt wird. Unter­neh­men, wel­che die Zahl der Aus­bil­dungs­plät­ze erhö­hen erhal­ten für die zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­ver­trä­ge EUR 3.000. Betrie­be, die zusätz­lich Aus­zu­bil­den­de über­neh­men, die wegen Insol­venz ihres Aus­bil­dungs­be­triebs ihre Aus­bil­dung nicht fort­set­zen kön­nen, erhal­ten eine Übernahmeprämie.

Zukunfts­pa­ket

 

  • Rück­wir­ken­de Erhö­hung des För­der­sat­zes der steu­er­li­chen For­schungs­zu­la­ge zum 01.01.2020 und befris­tet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemes­sungs­grund­la­ge von bis zu 4 Mio. EUR pro Unternehmen
  • Aus­bau erneu­er­ba­rer Energien
  • Auf­sto­ckung des CO2 Gebäudesanierungsprogramm
  • Regis­ter­mo­der­ni­sie­rung
  • Beschleu­ni­gung des Aus­baus eines flä­chen­de­cken­den 5G-Netzes
  • Bereit­stel­lung von not­wen­di­gen Mit­teln für den Glasfaser-Breitbandausbau
  • Vor­la­ge einer Wasserstoffstrategie
  • Stär­kung des Gesundheitswesens

 

Aktu­ell sind all die­se Pro­jek­te in der Umset­zung, kon­kre­te Geset­zes­vor­ga­ben, Richt­li­ni­en, Anträ­ge etc. lie­gen noch nicht vor.