AKTUELLE STEUERGESETZGEBUNGSVERFAHREN NACH DER SOMMERPAUSE
Aktuelle Steuer-News
Steuern
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025)
Am 04.09.2025 hat das BMF den Referentenentwurf veröffentlicht. Die 37 Seiten umfassen u.a.
Reduzierung des USt-Satzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) ab 01.01.2026
Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km von derzeit 0,30 €/km auf 0,38 €/km sowie Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 9 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG) ab 01.01.2026
Anhebung der Übungsleiter-Pauschale von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro (§ 3 Nr. 26 EStG) ab 01.01.2026
Anhebung der Ehrenamts-Pauschale von derzeit 840 auf 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) ab 01.01.2026
weitere Änderungen im Gemeinnützigkeitsbereich ab 01.01.2026
Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO)
Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO)
Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO)
Einführung von E‑Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO)
Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung (CCI) in (§ 21b UStG)
Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
Aktualisierung der Verweise auf die De-minimis-Verordnung bei
der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Abs. 5 EStG)
Der Gesetzentwurf vom 03.09.2025 sieht vor allem Anpassungen im Mindeststeuergesetz sowie die Umsetzung der sog. DAC9-Richtline vor. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen, wie u.a. die
Abschaffung der Lizenzschranke in § 4j EStG,
Anpassung der relativen und absoluten Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung in § 9 AStG,
Anpassung des Kürzungsbetrags in Organschaftsfällen (§ 11 AStG),
Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und Anpassung der Freigrenzen (§ 13 AStG),
rückwirkende Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in Altfällen durch Ausweitung schädlicher Gewinnausschüttungen auch auf die Rückkehrregelung (§ 21 AStG),
Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezialinvestmentfonds (§ 37 InvStG).
Nicht übernommen wurde die noch in Diskussionsentwürfen enthalte Abschaffung des Sonderbetriebsausgabenabzugsverbots bei Vorgängen mit Auslandsbezug in § 4i EStG.
Standortförderungsgesetz (StoFöG)
Der Gesetzentwurf vom 21.08.2025 enthält u.a. die folgenden Punkte:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital im InvStG (Art. 27), insbesondere durch
Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das InvStG fallen
Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“);
Änderung in EStG (Art. 28), insbesondere
Abschaffung der Steuerfreiheit in § 3 Nr. 70 EStG im Zusammenhang mit REIT-Aktiengesellschaften
Erhöhung des Höchstbetrags der 6b-Rücklage in § 6b Abs. 10 EStG von derzeit 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro
Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei BaFin
sowie standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review)
DAC8-UmsG
Der Gesetzentwurf der Ampelregierung wird nun von der neuen Bundesregierung mit Beschluss vom 23.07.2025 wieder neu ins parlamentarische Verfahren gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird die als DAC 8 bezeichnete EU-Richtlinie in nationales Recht transformiert. Dieser enthält die Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) sowie die Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten.
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Am 04.08.2025 startete das BMF ein Verfahren, durch das zahlreiche Rechtsverordnungen geändert werden sollen, u.a.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die restriktive Anforderungen für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für die Abschreibung von Gebäuden nach der tatsächlichen Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ab dem VZ 2025: u.a. ist hierfür ein Gutachten nach persönlicher Vorortbesichtigung erforderlich
Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden sowie das Gebäude in § 9b EStDV.
Änderung der Voraussetzungen für die NICHT-Zuordnung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile zum Betriebsvermögen in § 8 EStDV: für nach dem 31.12.2025 beginnende Wirtschaftsjahre dürfen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt
Anpassung des in § 60 Absatz 1 und 3 EStDV genannten Umfangs, der der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen (u. a. Bilanzbestandteile)
Möglichkeit der Rentenversicherungsträger, eine monatliche Sammelanmeldung beim angeordneten Steuerabzug auf Renten beschränkt Steuerpflichtiger vorzunehmen (§ 73e EStDV)
LStDV: Änderungen der LStDV zur Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§§ 4, 8 LStDV)
Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
Ausweitung der Anzeigepflichten von Grundbuchämtern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Eigentümerwechsel aufgrund eines nach EU-Recht im Ausland ausgestellten Erbnachweises (§ 7 ErbStDV)
Anpassung des Musters 5 zu § 7 ErbStDV
Einführung einer Anzeigepflicht der Nachlassgerichte in Bayern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Erbenermittlung von Amts wegen
Änderung der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV), durch die das Bußgeld für Verstöße gegen die Meldepflichten auf bis zu 50 000 Euro festgelegt wird
Redaktionelle Anpassungen der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), mit der § 25 BsGaV an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst wird