Quick Navigation
Für Sie erreichbar.
E-Mail: info@bskp.de

ACH­TUNG FAHR­VER­BOT! — NEU­ER BUSS­GELD­KA­TA­LOG TRITT IN KRAFT

Verkehrsrecht

Es ist soweit, am 28.04.2020 tritt mit der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nungs-Novel­le auch der neue Buß­geld­ka­ta­log in Kraft. Die­ser ent­hält wesent­lich här­te­re Sank­tio­nen als dies bis­lang der Fall war. So wer­den ins­be­son­de­re Geschwin­dig­keits­über­tre­tun­gen deut­lich här­ter bestraft. Selbst für „Erst­tä­ter“ gilt dann bei­spiels­wei­se ein 1‑monatiges Fahr­ver­bot schon bei einer

- Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung inner­orts um 21 km/h (bis­lang 31 km/h)

oder einer

- Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung außer­orts um 26 km/h (bis­lang 41 km/h).

Zudem droht mit Inkraft­tre­ten des neu­en Buß­geld­ka­ta­lo­ges schon ab 16 km/h Über­schrei­tung ein Punkt im Flens­bur­ger Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter. Nach bis­he­ri­ger Rechts­la­ge gal­ten Ver­stö­ße von Pkw und Motor­rä­dern bis 20 km/h „nur“ als gering­fü­gi­ge Ver­ge­hen, wel­che mit einem Ver­war­nungs­geld geahn­det wurden.

Schließ­lich wer­den auch die Stra­fen für das unbe­rech­tig­te Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen, das Durch­fah­ren der Ret­tungs­gas­se und das Hal­ten in zwei­ter Rei­he erhöht.

Mar­tin Volkmann
Rechtsanwalt
Fach­an­walt für Arbeits­recht
Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht
Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht

 

wei­te­re Nachrichten …