ACHTUNG FAHRVERBOT! — NEUER BUSSGELDKATALOG TRITT IN KRAFT
Verkehrsrecht
Es ist soweit, am 28.04.2020 tritt mit der Straßenverkehrsordnungs-Novelle auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Dieser enthält wesentlich härtere Sanktionen als dies bislang der Fall war. So werden insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen deutlich härter bestraft. Selbst für „Ersttäter“ gilt dann beispielsweise ein 1‑monatiges Fahrverbot schon bei einer
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h (bislang 31 km/h)
oder einer
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 26 km/h (bislang 41 km/h).
Zudem droht mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges schon ab 16 km/h Überschreitung ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Nach bisheriger Rechtslage galten Verstöße von Pkw und Motorrädern bis 20 km/h „nur“ als geringfügige Vergehen, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden.
Schließlich werden auch die Strafen für das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen, das Durchfahren der Rettungsgasse und das Halten in zweiter Reihe erhöht.