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Steuernewsletter November 2026

Nach den Plänen der Bundesregierung müssen viele offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ebenfalls mit Wirkung ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbons durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Das Gesetz muss aber noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. In diesem Zuge sind etwaige Änderungen nicht ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ ist nach der Zustimmung des Bundesrats in trockenen Tüchern. Die Umstellung auf das antragslose Kindergeld soll 2027 in zwei Stufen erfolgen.
  • Das Jahresende steht vor der Tür – und das heißt naturgemäß Inventurzeit. Denn in vielen Unternehmen erfolgt dann eine körperliche Bestandsaufnahme, oft am 31.12. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, es gibt auch andere Möglichkeiten.
  • Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln. Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung zum 31.12.2026 entfällt.

Das sind die Themen des Newsletters im Überblick:

 

Für alle Steuerpflichtigen

Kindergeld wird künftig auch ohne Antrag gezahlt

 

Für Unternehmer

Digitale Kassen und das Ende der Papierbons: Das plant die Bundesregierung ab 2028!

Fahrtkosten als Reisekosten: Bundesfinanzhof präzisiert den Betriebsstättenbegriff

Inventur außerhalb des Bilanzstichtags: Diese Möglichkeiten gibt es

Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung ist zulässig

 

Für Arbeitgeber

Ab 2027 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ausnahmslos verpflichtend

Bundesregierung beschließt Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2027

 

Für Arbeitnehmer

Energiepreispauschale: Verfassungsgemäße Besteuerung

Daten für den Monat Dezember 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.12.2026
  • ESt, KSt = 10.12.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 14.12.2026
  • ESt, KSt = 14.12.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 12/26 = 28.12.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

9/25 2/26 5/26 9/26
+ 2,4 % + 1,9 % + 2,6 % + 3,3 %

 


 

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