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Steuernewsletter September 2026

Das im Bundesgesetzblatt verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung. So erfolgt 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich. Zudem wird der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für Minijobs dynamisch angepasst. Mit Wirkung ab 2028 wird dann die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Mit der gesetzlichen Frühstartrente will die Bundesregierung den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen. Ein Referentenentwurf und ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht.
  • Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung vereinbart und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind.
  • Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden, und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Für alle Steuerpflichtigen

Broschüre: Steuern im internationalen Vergleich

Immobilienverkauf: Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung führt nicht mehr zu Kapitalerträgen

Referentenentwurf zur Frühstartrente liegt vor

Steuerbegünstigung für Baudenkmale: Abzugsbeträge gehen nicht auf den Erben über

 

Für Unternehmer

Künstlersozialabgabe: Leichte Erhöhung für 2027 geplant

Privates Aufladen betrieblicher Pkw: Für den Betriebsausgabenabzug gelten neue Aufzeichnungspflichten

 

Für Arbeitnehmer

Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Wichtige Änderungen ab 2027 und 2028

Daten für den Monat Oktober 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 12.10.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.10.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 10/26 = 28.10.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

7/25 12/25 3/26 7/26
+ 2,0 % + 1,8 % + 2,7 % + 2,8 %

 


 

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