Steuernewsletter Juli 2026
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u. a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig.
- Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer, müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
- Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts weiterhin gültig.
Für alle Steuerpflichtigen
Bundesfinanzhof hält das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg für rechtmäßig
Jahressteuergesetz 2026: Ein erster Entwurf liegt vor
Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz
Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
Für Vermieter
Einnahmen auch bei Zahlung des Mieters an einen Dritten
Keine Werbungskosten: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen
Für Unternehmer
Arbeitszimmer bei Selbstständigen: Aufzeichnungspflicht zwingend zu beachten
Fahrt-/Reisekosten: Betriebsstättenbegriff gilt unverändert
Für Arbeitgeber
Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung
| Daten für den Monat August 2026 | ||||||||
| Steuertermine
Fälligkeit:
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
Scheckzahlungen: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung Fälligkeit Beiträge 8/2026 = 27.8.2026
Verbraucherpreisindex (Veränderung gegenüber Vorjahr)
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