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Steuernewsletter Juni 2026

Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung auf den Weg gebracht hat, wonach Privatpersonen eine staatliche Prämie erhalten können, wenn sie ein neues E-Auto kaufen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Inanspruchnahme eines steuermindernden Investitionsabzugsbetrags setzt u. a. voraus, dass eine Gewinngrenze nicht überschritten wird. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bei der Ermittlung der Gewinngrenze auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.
  • Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine außerordentlichen Einkünfte. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nach
    einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit regelmäßig nicht in Betracht.
  • Die steuerfreie Corona-Prämie war auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Diese steuerfreundliche Beurteilung stammt
    vom Bundesfinanzhof.

Für alle Steuerpflichtigen

Fragen und Antworten zur Aktivrente

Reform der privaten Altersvorsorge und E-Auto-Prämie
beschlossen – Entlastungsprämie gescheitert

Warnung vor gefälschten E-Mails (Phishing)

 

Für Unternehmer

Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag umfasst außerbilanzielle Korrekturen

Rückstellungen für ein Vorruhestandsmodell

Viele Mängel bei Kassenkontrollen

Vorsteuerabzug: Urteil des Europäischen Gerichts wird überprüft

 

Für Arbeitgeber

Zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

 

Für Arbeitnehmer

Keine ermäßigte Besteuerung: Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung

Daten für den Monat Juli 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.7.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.7.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 7/2026 = 29.7.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

4/25 9/25 12/25 4/26
+ 2,1 % + 2,4 % + 1,8 % + 2,9 %

 


 

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