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Steuernewsletter März 2026

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.
  • Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanzgerichte, die sich mit folgenden Fragen beschäftigen: Ist das Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern? Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig?
  • Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort, auf dem er
    seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Für alle Steuerpflichtigen

  • Doppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze
  • Geldgeschenk zu Ostern über 20.000 EUR: Kein übliches (steuerfreies) Gelegenheitsgeschenk
  • Interessante Urteile zur Energiepreispauschale
  • Neues Merkblatt zum Kindergeld

 

Für Kapitalanleger

  • Investmentfonds: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026 veröffentlicht

 

Für Unternehmer

  • Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden: Ein Schreiben aus 2003 wurde (endlich) ersetzt

 

Für Arbeitgeber

  • Kosten für einen Parkplatz mindern nicht den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Das sind die Spielregeln für geringfügig Beschäftigte
Daten für den Monat April 2026
Steuertermine

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 10.4.2026

 

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 13.4.2026

 

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

 

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 4/2026 = 28.4.2026

 

Verbraucherpreisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)

1/25 6/25 9/25 1/26
+ 2,3 % + 2,0 % + 2,4 % + 2,1 %

 


 

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