Steuernewsletter Februar 2026
Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen werden.
- Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
- Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.
Für alle Steuerpflichtigen
- Gesetzgebung: Wichtige Steueränderungen ab 2026
- Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kindergeld: Diese Werte gelten für 2026
- Grundsteuer: Bundesfinanzhof hält „Bundesmodell“ für verfassungskonform
- Steuerbescheide: Erst ab 2027 wird elektronische Bekanntgabe Standard
Für GmbH-Geschäftsführer
- Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024: Keine Ordnungsgeldverfahren vor Mitte März 2026
Für Arbeitgeber
- Kostenersatz beim E-Dienstwagen: Seit 2026 gelten neue Regelungen
| Daten für den Monat März 2026 | ||||||||
| Steuertermine
Fälligkeit:
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
Scheckzahlungen: Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung Fälligkeit Beiträge 3/2026 = 27.3.2026
Verbraucherpreisindex (Veränderung gegenüber Vorjahr)
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