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Steuernewsletter Dezember 2025

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können. Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem 1.1.2026 vor.
  • Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwendungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen.

Für alle Steuerpflichtigen

  • Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 EUR sollen monatlich steuerfrei sein
  • Bundesregierung will Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängern
  • Digitale Steuerbescheide ab 2026
  • Familienheim: Einlage in eine Ehegatten-GbR ohne Schenkungsteuer
  • Unterhaltsleistungen: Bundesfinanzministerium äußert sich zum Nachweis der Zahlung

 Für Vermieter

  • Mietwohnungsneubau: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Für Arbeitgeber

  • Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2026
  • Rechengrößen in der Sozialversicherung: Diese Werte sind für 2026 geplant

Für Arbeitnehmer

  • Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis

Daten für Januar 2026

Fälligkeit:

  • USt, LSt = 12.1.2026

Überweisungen (Zahlungsschonfrist):

  • USt, LSt = 15.1.2026

Scheckzahlungen:

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!

Beiträge Sozialversicherung

Fälligkeit Beiträge 1/2026 = 28.1.2026

Verbraucherpreisindex
Veränderung gegenüber Vorjahr
10/24 3/25 6/25 10/25
+ 2,0 % + 2,2 % + 2,0 % + 2,3 %

 


 

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