Steuernewsletter November 2025
Für alle Steuerpflichtigen
- Keine außergewöhnlichen Belastungen: Vermögensverlust wegen Trickbetrugs
- Neues Schreiben der Finanzverwaltung zur Steuerermäßigung
für eine energetische Gebäudesanierung - Nur eine Gebühr bei einheitlich erteilter verbindlicher Auskunft
gegenüber mehreren Antragstellern - Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor
Für Unternehmer
- E-Bilanz: Neues Datenschema und Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen
mit Kontensalden - Ist die Richtsatzsammlung wirklich eine geeignete Schätzungsmethode?
Für Arbeitgeber
- Auch mehrere kurzfristige Minijobs sind möglich
- Firmenfitnessprogramm: Für die Sachbezugsfreigrenze zählen die registrierten Arbeitnehmer
- Statistik der Lohnsteuer-Außenprüfungen 2024
Daten für Dezember 2025
Fälligkeit:
- USt, LSt = 10.12.2025
- ESt, KSt = 10.12.2025
Überweisungen (Zahlungsschonfrist):
- USt, LSt = 15.12.2025
- ESt, KSt = 15.12.2025
Scheckzahlungen:
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Beiträge Sozialversicherung
Fälligkeit Beiträge 12/2025 = 29.12.2025
| 9/24 | 2/25 | 5/25 | 9/25 |
|---|---|---|---|
| + 1,6 % | + 2,3 % | + 2,1 % | + 2,4 % |
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Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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