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Aktuelle Steuergesetzgebungsverfahren

 

Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025)

Am 04.09.2025 hat das BMF den Referentenentwurf veröffentlicht. Die 37 Seiten umfassen u.a.

  • Reduzierung des USt-Satzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) ab 01.01.2026
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km von derzeit 0,30 €/km auf 0,38 €/km sowie Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 9 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG) ab 01.01.2026
  • Anhebung der Übungsleiter-Pauschale von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro (§ 3 Nr. 26 EStG) ab 01.01.2026
  • Anhebung der Ehrenamts-Pauschale von derzeit 840 auf 960 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) ab 01.01.2026
  • weitere Änderungen im Gemeinnützigkeitsbereich ab 01.01.2026
    • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO)
    • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO)
    • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO)
    • Einführung von E‑Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
    • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO)
  • Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung (CCI) in (§ 21b UStG)
  • Bekanntgabe eines Bescheides durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
  • Aktualisierung der Verweise auf die De-minimis-Verordnung bei
    • der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Abs. 5 EStG)
    • der Forschungszulage (§ 9 Abs. 5 FZulG)

 

Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG)

Der Gesetzentwurf vom 03.09.2025 sieht vor allem Anpassungen im Mindeststeuergesetz sowie die Umsetzung der sog. DAC9-Richtline vor. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen, wie u.a. die

  • Abschaffung der Lizenzschranke in § 4j EStG,
  • Anpassung der relativen und absoluten Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung in § 9 AStG,
  • Anpassung des Kürzungsbetrags in Organschaftsfällen (§ 11 AStG),
  • Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und Anpassung der Freigrenzen (§ 13 AStG),
  • rückwirkende Verschärfung der Wegzugsbesteuerung in Altfällen durch Ausweitung schädlicher Gewinnausschüttungen auch auf die Rückkehrregelung (§ 21 AStG),
  • Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezialinvestmentfonds (§ 37 InvStG).

Nicht übernommen wurde die noch in Diskussionsentwürfen enthalte Abschaffung des Sonderbetriebsausgabenabzugsverbots bei Vorgängen mit Auslandsbezug in § 4i EStG.

 

Standortförderungsgesetz (StoFöG)

Der Gesetzentwurf vom 21.08.2025 enthält u.a. die folgenden Punkte:

  • Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital im InvStG (Art. 27), insbesondere durch
    • Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das InvStG fallen
    • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“);
  • Änderung in EStG (Art. 28), insbesondere
    • Abschaffung der Steuerfreiheit in § 3 Nr. 70 EStG im Zusammenhang mit REIT-Aktiengesellschaften
    • Erhöhung des Höchstbetrags der 6b-Rücklage in § 6b Abs. 10 EStG von derzeit 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro
  • Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
  • Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
  • Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei BaFin
  • sowie standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review)

 

DAC8-UmsG

Der Gesetzentwurf der Ampelregierung wird nun von der neuen Bundesregierung mit Beschluss vom 23.07.2025 wieder neu ins parlamentarische Verfahren gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird die als DAC 8 bezeichnete EU-Richtlinie in nationales Recht transformiert. Dieser enthält die Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) sowie die Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten.

 

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Am 04.08.2025 startete das BMF ein Verfahren, durch das zahlreiche Rechtsverordnungen geändert werden sollen, u.a.

  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die restriktive Anforderungen für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für die Abschreibung von Gebäuden nach der tatsächlichen Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ab dem VZ 2025: u.a. ist hierfür ein Gutachten nach persönlicher Vorortbesichtigung erforderlich
  • Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden sowie das Gebäude in § 9b EStDV.
  • Änderung der Voraussetzungen für die NICHT-Zuordnung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile zum Betriebsvermögen in § 8 EStDV: für nach dem 31.12.2025 beginnende Wirtschaftsjahre dürfen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt
  • Anpassung des in § 60 Absatz 1 und 3 EStDV genannten Umfangs, der der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen (u. a. Bilanzbestandteile)
  • Möglichkeit der Rentenversicherungsträger, eine monatliche Sammelanmeldung beim angeordneten Steuerabzug auf Renten beschränkt Steuerpflichtiger vorzunehmen (§ 73e EStDV)
  • LStDV: Änderungen der LStDV zur Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§§ 4, 8 LStDV)
  • Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
    • Ausweitung der Anzeigepflichten von Grundbuchämtern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Eigentümerwechsel aufgrund eines nach EU-Recht im Ausland ausgestellten Erbnachweises (§ 7 ErbStDV)
    • Anpassung des Musters 5 zu § 7 ErbStDV
    • Einführung einer Anzeigepflicht der Nachlassgerichte in Bayern gegenüber den Erbschaftsteuerfinanzämtern bei Erbenermittlung von Amts wegen
  • Änderung der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV), durch die das Bußgeld für Verstöße gegen die Meldepflichten auf bis zu 50 000 Euro festgelegt wird
  • Redaktionelle Anpassungen der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV)
  • Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), mit der § 25 BsGaV an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angepasst wird
  • Außerkrafttreten folgender Verordnungen:
    • Deutsch-Luxemburgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerLUXV)
    • Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNDLV)