09.06.2020
Um junge Menschen und Familien, Unternehmen und Länder und Kommunen zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, hat sich der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 auf die Eckpunkte für ein Konjunkturpaket verständigt.
Nachstehend haben wir für Sie die wesentlichen Punkte des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets sowie des Zukunftspakets zusammengestellt:
Stärkung der Konjunktur und Entfesselung der Wirtschaftskraft Deutschlands
Senkung Mehrwertsteuersatz
Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteure wird laut Eckpunktepapier vom 16. auf den 26. Tag des Folgemonats verschoben werden. Die Verschiebung der Fälligkeit ist wohl dauerhaft gedacht.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. EUR (10,0 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) erhöht. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbargemacht werden kann, z.B. Bildung einer Corona- Rücklage, welche spätestens im Jahr 2022 aufzulösen ist.
Degressive Abschreibung
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Der Faktor beträgt 2,5 – maximal 25%. Er gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021.
Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer
Das Körperschaftsteuerrecht soll modernisiert werden, u.a. durch Einführung des Optionsmodells für Personengesellschaften, zur Körperschafsteuerpflicht zu optieren. Daneben soll die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das 4‑fache des Gewerbesteuermessbetrages angehoben werden (bisher 3,8‑fache).
Mitarbeiterbeteiligung
Die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung sollen attraktiver werden insbesondere für Startup- Unternehmen.
Neustart nach Insolvenz
Unternehmen, die unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten und trotz Corona- Maßnahmen nicht gerettet werden können, soll der Neustart nach einer Insolvenz erleichtert und beschleunigt werden.
Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden.
Entbürokratisierung
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden. Angedacht sind:
- Verkürzung der Vergabefristen bei EU- Vergabeverfahren
- Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen
- Freihändige Vergaben in Deutschland
Abfederung wirtschaftlicher und sozialer Härten
Kurzarbeitergeld
Bis September 2020 soll eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 01.01.2021 vorliegen.
Programm für Überbrückungshilfen
Das Programm betrifft kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Corona- bedingten Umsatzausfall erlitten haben. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Sie gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten von massiv betroffenen Branchen (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Veranstaltungsbranche) angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt:
Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Erstattungen:
- 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber dem Vorjahresmonat
- 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 70% gegenüber dem Vorjahresmonat
- Maximal EUR 150.000 für 3 Monate
Der Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten EUR 9.000 und bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten EUR 15.000 nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
Nachweis:
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen sein.
Antragsfrist:
Antragsfrist endet spätestens am 31.08.2020, die Auszahlungsfrist am 30.11.2020.
Unterstützung junger Menschen und Familien
Kinderbonus
Es wird ein einmaliger Kinderbonus von EUR 300 für jedes kindergeldberechtigte Kind bezahlt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von derzeit EUR 1.908 auf EUR 4.000 für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Ausbildungsförderung
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Ausbildungsplätze 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von EUR 2.000, die nach Ende der Probezeit ausbezahlt wird. Unternehmen, welche die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge EUR 3.000. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Übernahmeprämie.
Zukunftspaket
- Rückwirkende Erhöhung des Fördersatzes der steuerlichen Forschungszulage zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. EUR pro Unternehmen
- Ausbau erneuerbarer Energien
- Aufstockung des CO2 Gebäudesanierungsprogramm
- Registermodernisierung
- Beschleunigung des Ausbaus eines flächendeckenden 5G-Netzes
- Bereitstellung von notwendigen Mitteln für den Glasfaser-Breitbandausbau
- Vorlage einer Wasserstoffstrategie
- Stärkung des Gesundheitswesens
Aktuell sind all diese Projekte in der Umsetzung, konkrete Gesetzesvorgaben, Richtlinien, Anträge etc. liegen noch nicht vor.