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RAT VOM FACH­AN­WALT: IMMO­BI­LI­EN VER­ER­BEN ODER ZU LEB­ZEI­TEN ÜBER­TRA­GEN? WIE DER FAMI­LI­EN­STREIT VER­MIE­DEN WER­DEN KANN

Familien- und Erbrecht Ratgeber Recht

Die Fach­an­wäl­te und Media­to­ren Kers­tin Rhi­now-Simon und Frank Simon (laut Focus gehö­ren sie seit 2015 zu Deutsch­lands Top-Anwäl­ten im Erbrecht, Fami­li­en­recht und Sozi­al­recht und sind 2020 vom Stern und Capi­tal zu den bes­ten Anwalts­kanz­lei­en in Deutsch­land aus­ge­zeich­net wor­den) geben prak­ti­sche Tipps und Empfehlungen.

Wie ist die Rechts­la­ge, wenn meh­re­re Kin­der in einem Tes­ta­ment als Schluss­erben ein­ge­setzt werden?

In die­sem Fall ent­steht eine Erben­ge­mein­schaft. Der Nach­lass und somit auch die Immo­bi­lie gehört grund­sätz­lich allen gemein­sam. Die meis­ten Ent­schei­dun­gen bezüg­lich Ver­wal­tung und Ver­äu­ße­rung einer Immo­bi­lie müs­sen dann ent­we­der mehr­heit­lich oder ein­stim­mig getrof­fen wer­den. Dies ist in der Pra­xis sehr kon­flikt­träch­tig und soll­te unbe­dingt ver­mie­den wer­den. Streit ent­steht häu­fig dann, wenn ein Kind aus­ge­zahlt wird oder in die Immo­bi­lie ein­zie­hen möch­te. Der Streit zwi­schen den Kin­dern ist dann in der Regel vor­pro­gram­miert. Dies stellt auch eine Gefahr für den über­le­ben­den Ehe­gat­ten dar.

Wel­che Erb­schafts­steu­er fällt für Immo­bi­li­en an?

Immo­bi­li­en unter­lie­gen der Erb­schafts­steu­er. Dabei wird der tat­säch­li­che Ver­kehrs­wert zugrun­de gelegt. In Zei­ten von stei­gen­den Immo­bi­li­en­prei­sen wer­den nicht sel­ten die erb­schafts­steu­er­li­chen Frei­be­trä­ge über­schrit­ten. Eine klu­ge Nach­fol­ge­pla­nung und Tes­ta­ments­ge­stal­tung kann dies ver­mei­den. Selbst genutz­te Immo­bi­li­en sind aller­dings privilegiert.

Wie kann man den Streit um die Immo­bi­lie vermeiden?

Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer sind gut bera­ten, durch eine Rege­lung im Tes­ta­ment einen spä­te­ren Erb­streit zwi­schen Kin­dern und even­tu­ell dem über­le­ben­den Ehe­gat­ten zu ver­mei­den. Tei­lungs­an­ord­nung in Tes­ta­men­ten, Ver­mächt­nis­se, leb­zei­ti­ge Über­tra­gun­gen oder auch ein Fami­li­en­pool kön­nen dazu bei­tra­gen, dass die Objek­te nicht zer­schla­gen wer­den, son­dern im Fami­li­en­be­sitz bleiben.

 


Ver­an­stal­tungs­tipp

Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den im Rah­men des Web­i­nars „Immo­bi­li­en rich­tig ver­er­ben“ am 18.05.2021, 18:00 Uhr beant­wor­tet. Um Anmel­dung unter 0351 31890–0, per Online-For­mu­lar oder per E‑Mail an horn.maria@bskp.de wird gebeten.